Vorsicht vor der Abzocke am Smartphone

Die mobile Internetnutzung via Smartphone kann auch ihre Tücken haben. (Foto Köhring)
  • Die mobile Internetnutzung via Smartphone kann auch ihre Tücken haben. (Foto Köhring)
  • hochgeladen von Thomas Emons

Immer und überall online sein. Das Smartphone macht es möglich. Doch immer öfter haben es Christiane Lersch und ihre Kollegin Ariane Jessen von der Verbraucherzentrale an der Leineweberstraße mit Kunden zu tun, die mit überhöhten Handyrechnungen zu ihnen kommen.
"Wer mit dem Smartphone ins Internet geht, sendet automatisch seine Handynummer an den Anbieter der jeweiligen Internetseite, die er anklickt. Das ist solange kein Problem, solange der Nutzer des mobilen Internets nicht versehentlich und unwissentlich eine Internetseite oder eine Internetanzeige anklickt, mit der er automatisch eine für ihn auf den ersten Blick nicht sichtbare Hintergrundseite öffnet und damit automatisch ein Online-Abonnement abschließt", erklärt die Leiterin der Verbraucherzentrale, Christiane Lersch, das Problem der mobilen Internetnutzung.
Wie kann man sich vor solchen ungewollten und unwissentlich geschlossenen Online-Abos schützen, deren Angebot vom aktuellen Wetter über das persönliche Horoskop bis zum Erotik-Dienst reichen kann?

Rechnung genau prüfen

"Nur, wer nicht mobil, sondern über WLAN ins Internet geht, ist vor solch unseriösen Abos geschützt. Deshalb sollten Smartphone-Nutzer, die automatisch mobil ins Internet gehen, mit ihrem Handy-Anbieter eine totale oder zumindest eine teilweise Drittanbietersperre vereinbaren", raten die beiden Verbraucherschützerinnen.
Außerdem empfehlen Sie allen Smartphone-Nutzern ihre Monatsabrechnungen immer genau zu prüfen, um möglichst sofort ungewollte und unseriöse Online-Abos, die schon mal bis zu 9,99 Euro pro Woche kosten können, frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.
Das ist oft leichter gesagt, als getan. Denn um das ungewollte Online-Abo zu stoppen, müssen Kunden in der Regel mit den entsprechenden Dienstleistern Kontakt aufnehmen. Doch die sitzen oft nicht in Deutschland. Und die Telefonanbieter gehen bisher automatisch für ihre Kunden in Vorkasse und verweisen sie im Schadensfall dann an die jeweiligen Abo-Anbieter.

Offensichtliche Gesetzeslücke

Lersch geht davon aus, dass die Marktwächter der Verbraucherzentrale demnächst auf die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten einwirken werden, damit diese die offensichtliche Lücke im Fernabsatzrecht möglichst schnell zu schließen.
Bis dahin sollten sich geschädigte oder besorgte Smartphone-Nutzer an die örtliche Verbraucherzentrale (Leineweberstraße 54) wenden. Sie ist montags und donnerstag (9-14 & 15-18 Uhr) sowie dienstags und freitags (von 9 bis 14 Uhr) geöffnet und unter der Rufnummer 696053-01 erreichbar. Thomas Emons

Autor:

Thomas Emons aus Mülheim an der Ruhr

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