M H F C - Flugtaggruppe - August 2016

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M H F C - Flugtaggruppe - AUGUST 2016

Fliegen und Flugschulen für Rollstuhlfahrer

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit kehren nicht nur die Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurück, sondern man sieht am Himmel auch wieder vermehrt Sportflugzeuge, Segelflieger sowie Para- und Hangglider. Und als Rollstuhlfahrer kann man sich durchaus zu ihnen gesellen.

Beim Sport- und Freizeitfliegen gibt es für behinderte Menschen folgende Varianten:

Motorfliegen

Ultraleicht-Drache mit Heckantrieb.

Motorflugzeuge sind durch einen oder mehrere Motoren angetriebene Flugzeuge, die im Gegensatz zu Segelflugzeugen eigenständig abheben und landen könne. Für Paraplegiker ist es möglich Motorflugzeugmodelle zu wählen, die mit einer Handsteuerung ausgerüstet sind, bei der das Seitenruder und Geschwindigkeit mit der rechten Hand eingestellt werden können. Die Handbremse kann mit der linken Hand bedient werden, wozu u. U. eine entsprechende Verlängerung notwendig ist. Segelfliegen Segelfliegen kann man mit motorlosen Flugzeugen wie Segelflugzeugen, Motorseglern und Gleitflugzeugen. Dabei werden Aufwinde genutzt, die Höhe und Reichweite bestimmen. In die Luft kommt man via Windenstart, Flugzeug- oder Autoschlepp(vgl. Drachenfliegen). Die Umbauten für Querschnittgelähmte können an gängigen Modellen meist leicht vorgenommen werden und sind auch schnell wieder abnehmbar, sodass behinderte und nicht-behinderte Piloten sich das Fluggerät teilen können: Das Seitenruder lässt sich z. B. über eine zusätzlichen Hebel bedienen und die Bremsvorrichtungen sind entsprechend angepasst.

Ultraleicht gibt es auch als Hubschrauber….

Ultraleicht-Fliegen

Ultraleichtflugzeuge (UL) sind sehr leichte motorbetriebene Flugzeuge, die was die Eignung für gehbehinderte Piloten angeht, ähnlich anpassbar sind wie Motorflugzeuge. Sie haben den Vorteil eines besonders problemlosen Ein- und Aussteigens.

Drachen- und Gleitschirmfliegen

Das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis
Jeder Flugzeugführer braucht in Deutschland ein Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis. Laut der Vereinigung Die RolliFlieger sehen Tauglichkeitsvorschriften bei Querschnittlähmung und vielen anderen Handicaps erst einmal Untauglichkeit vor, wobei die Möglichkeiten, körperliche Handicaps durch technische Ausgleichsmaßnahmen am Flugzeug kompensieren zu können, in den Richtlinien des Fliegerärztlichen Ausschuss des Bundesminister für Verkehr festgehalten sind. Für behinderte Piloten heißt das: Wenn die sichere Führung eines Flugzeuges mit einer Behinderung nur ein technisches Problem ist, bestehen gute Aussichten, dass dem Antragssteller die Tauglichkeit zugesprochen wird. Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis ist für sog. leichte Luftsportgeräte wie Drachen oder Gleitschirme sowie für Ultraleichtflugzeuge nicht vorgeschrieben.

Die 20 häufigsten Fragen zum Segelfliegen

1. Was ist Segelfliegen überhaupt ? Der Segelflug ist eine international anerkannte Sportart und sollte 1940 sogar olympisch werden. Für viele ist Segelfliegen aber eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ohne sportliche Ambitionen, die unwahrscheinlich viel Spaß macht.

2. Seit wann gibt es den Segelflug ? Im Grunde genommen seit über 100 Jahren, seit Otto Lilienthal seine ersten Flüge machte. Zu weiter Verbreitung gelangte der Segelflug in den 30er Jahren, als der Motorflug nach dem 1. Weltkrieg verboten war. Deutschland ist das Mutterland des Segelflugs. Über 40% aller Segelflugpiloten fliegen in unserem Land und 95% aller Segelflugzeuge werden in hier hergestellt.

3. Wo kann ich überall Segelfliegen ? Fliegen kann man auf fast jedem Flugplatz in Deutschland. In keinem Land der Welt gibt es so viele Segelflugplätze und Segelflugzeuge wie hier. In der Regel sind es Vereine, die dort fliegen. Es gibt aber auch einige Flugschulen an denen man den Segelflug lernen kann.

4. Wie läuft die Ausbildung ab ? Etwas anders als in der Fahrschule: Die Schulungsdoppelsitzer sind doppelt instrumentiert und können komplett vom hinteren Sitz aus gesteuert werden. Dadurch wird der Schüler langsam an den Alleinflug herangeführt. Danach macht man alleine noch ein paar Starts auf dem Doppelsitzer um anschließend auf einen Einsitzer zu wechseln. Dann werden unter der Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers weiterführende Übungen geflogen, bis man fertig ausgebildet ist.

5. Was muß ich für den Flugschein alles machen ? Man bekommt im Verein die volle Ausbildung, theoretisch wie praktisch. Hat man alle drei Ausbildungsabschnitte durchlaufen und 30 Flugstunden gesammelt, legt man seine theoretische und seine praktische Prüfung vor der Bezirksregierung oder einem Luftamt ab. Vorher müssen noch ein Streckenflug über 50 km absolviert und ein Funksprechzeugnis erlangt werden.

6. Wie lange braucht man für den Flugschein ? Das hängt natürlich von jedem selbst ab. Alleinflüge mit 30 Starts sind sicher die Ausnahme. In der Regel werden es zwischen 50 und 100 Starts, je nach eigenem Können. Man kann es also problemlos innerhalb einer Saison zum Alleinflug schaffen, vorausgesetzt, man ist häufig da. Bis zum Schein braucht man dann nochmals 1½ bis 2½ Jahre.

7. Wird das ganze Jahr über geflogen ? Leider nicht. Weil im Winter das Wetter in der Regel zu schlecht ist und viele Fluggelände zu feucht sind, dauert unsere Saison nur von Anfang März bis Ende Oktober. Im Winter wird dafür dann meist der Theorieunterricht gemacht, die Flugzeuge werden gewartet und Gelände und Gebäude werden wieder instand gesetzt. Es gibt allerdings auch Flugplätze, wo das ganze Jahr über geflogen werden kann.

8. Was für Wetter braucht man ? Klar, am besten Sonnenschein und einige Cumulanten, (=Schönwetterwolken) am Himmel, denn die versprechen Thermik (=Aufwinde). Doch auch bei schlechterem Wetter wird geflogen: solange es nicht regnet, die Wolken hoch genug (ab 400m) sind und eine Sicht von über 3 km herrscht, kann geflogen werden. Und für die Ausbildung ist ein ruhiger Tag ohne Thermik sowieso besser.

9. Was kostet Segelfliegen ? Billig ist es zwar nicht, aber es ist auch nicht teurer als manch anderes Hobby. Es hängt natürlich davon ab, wieviel und womit man fliegt. So kommt man durchschnittlich pro Jahr auf ca. 500 - 600 EUR

10. Gibt es Vergünstigungen für Jugendliche ? Und ob: Die meisten Vereine haben für Jugendliche (oft bis 21 J.) und Studenten deutliche Vergünstigungen

11. Was kostet die Ausbildung ? Nichts! Die Fluglehrer des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Dadurch ist die Ausbildung in den Vereinsbeiträgen enthalten. Als Gegenleistung muss dafür jedes aktive Vereinsmitglied einen anderen "Dienst" übernehmen, sei es als Flugleiter, Windenfahrer oder Seilfahrer.

12. Was kann man außer Segelflug noch machen ? In vielen Segelflugvereinen wird auch Motorsegelflug oder Ultraleichtflug angeboten. Für Segelflieger gibt es viele Erleichterungen. Wen der Motorflug nicht reizt, für den ist sicherlich Kunstflug oder (wettbewerbsmäßiger) Streckensegelflug interessant.

13. Wie oft fliegt man am Tag ? Wenn das Wetter mitspielt, bekommt jeder Schüler so zwischen drei und sechs Starts am Tag, je nachdem, wieviel Schüler da sind und wie lang die Flüge sind. Wenn man schon mit dem Einsitzer fliegt, kann man dann auch schon öfter mal was länger fliegen, macht aber nicht mehr ganz so viel Starts.

14. Ist Segelfliegen gefährlich ? Gegenfrage: Ist Motorradfahren gefährlich? Antwort: Das hängt immer von einem selbst ab. Wenn man umsichtig ist, sicher fliegt und kein Risiko eingeht, sicher nicht. Der Faktor Technik spielt bei Unfällen mit Segelflugzeugen nur selten eine Rolle. Man hat ja schließlich auch keinen Motor bei, der ausfallen könnte. Für den Fall, dass trotzdem mal was schief geht, wird man in der Ausbildung auf die meisten Notfälle vorbereitet. Einen Fallschirm hat man für den Fall der Fälle auch immer dabei.

15. Wieviel Zeit braucht man ? Wenn man fliegen will sollte man auch den ganzen Tag auf dem Flugplatz sein, das heißt von morgens 10 Uhr bis zum Abend. Dabei kann es abends auch durchaus schon mal 9 Uhr werden. Gerade in der Zeit bis zum Alleinflug ist es wichtig, dass man einigermaßen regelmäßig da ist, damit man nicht so lange für die Ausbildung braucht.

16. Geht das auch anders ? Da in den Segelflugvereinen alle Funktionen ehrenamtlich und ohne Bezahlung durchgeführt werden, ist es hier erforderlich, dass alle anpacken. Wenn einem das zu lange dauert oder man die Zeit nicht aufbringen kann, bleibt der Weg zur Flugschule. Dort kostet die Ausbildung selbstverständlich auch mehr. Nach der Ausbildung bleibt einem trotzdem nur der Weg in einen Verein, da Segelfliegen nun mal nur im Team durchgeführt werden kann.

17. Wie alt muss ich sein ? Jünger als zum Mofa fahren. Mit 14 Jahren kann man die Segelflugausbildung beginnen und auch alleine fliegen, vorausgesetzt die Eltern stimmen zu. Die Segelfluglizenz bekommt man erst mit 17 Jahren. Dann kann man auch mit der Motorseglerausbildung anfangen. Hier gibt es die Lizenz erst mit 18. Nach oben gibt es keine Altersgrenze.

18. Was muss ich können, um Segelfliegen zu lernen ? Obwohl die Technik und Physik im Segelflug eine große Rolle spielen, muss ich weder Technikfreak noch Physiker sein. Und man muss auch kein "sportlicher Typ" sein, Segelfliegen kann von jedem gemacht werden.

19. Was für Bedingungen gibt's sonst noch ? Man muss die Fliegertauglichkeit haben. Das heißt, ein Fliegerarzt untersucht, ob man gesundheitlich so fit ist, dass man nicht halbblind oder taub durch die Gegend fliegt und auch sonst keine gefährlichen Krankheiten hat. Eine Brille ist aber in der Regel kein Problem, sofern keine Korrektur von mehr als ± 5 Dioptrien erforderlich ist. Selbst eine Behinderung muss kein Problem sein.

20. An wen kann ich mich wenden ? Am besten direkt an einen Flugplatz in Deiner Nähe. Oder du wendest dich an deinen zuständigen Landesluftsportverband.

(Quelle: Internet)

Homepage: www.mhfc2001.de

Spenden

Die erfolgreiche Behindertenarbeit des M H F C lässt sich nur mit Spenden verwirklichen.

Der M H F C bedankt sich recht herzlich bei allen Spendern und hofft auch in Zukunft auf die Spendenbereitschaft hilfsbereiter Menschen.

Bankverbindung des M H F C:

Sparkasse Mülheim an der Ruhr
Kontoinhaber: M H F C
IBAN: DE32 3625 0000 0356 5710 37
BIC: SPMHDE3EXXX

Der M H F C stellt allen Spendern auf Anfrage eine Spendenquittung für das Finanzamt aus.

Autor:

MHFC 2001 aus Mülheim an der Ruhr

Webseite von MHFC 2001
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