Bau des Windrads in Mülheim hat begonnen

Durch den Bau des Windrades werden die Anwohner zusätzlich, neben Bahn- und Autobahnverker, belastet.
Foto: Rüdiger Marquitan
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Der Bau des von der Stadt Mülheim geplanten Windrads auf der Kolkerhof-Deponie am Ruhrbogen hat begonnen - gegen den Widerstand der Alstadener Anrainer. Die Bürgerinitiative (BI) Ruhraue hat dazu Stellung genommen.

Im Dezember sind fleißige Helfer der Bürgerinitiative mit Flugblättern unterwegs gewesen und haben zu einer Spendenaktion aufgerufen, um die Klägerin zu unterstützen, die mit ihrer Klage gegen die Genehmigung der Stadt Mülheim zur Errichtung eines Windrades in den Ruhrauen vorgeht. Durch diese Spendenaktion hat die BI Ruhraue insgesamt seit Oktober 2017 fast 10.000 Euro eingenommen. Von diesem Geld konnten zwischenzeitlich weitere Anwaltsrechnungen von fast 5.000 Euro bezahlt werden.
„Der Erfolg der Spendenaktion hat unsere Erwartungen übertroffen“ freut sich die Sprecherin der BI Ruhraue und Ortsvereinsvorsitzende des SPD-Orstvereins Oberhausen-West, Sandra Jungmaier, und bedankt sich ausdrücklich im Namen der Bürgerinitiative und der Klägerin bei allen großzügigen Spendern, die die Arbeit der Bürgerinitiative damit nachhaltig unterstützt haben und natürlich auch allen, die für die BI bei Wind und Wetter Flugblätter verteilt haben. „Auch dem Bürgerring danken wir in besonderem Maße für die sowohl finanzielle als auch organisatorische Unterstützung.“
Die Spendenbereitschaft der Menschen macht noch einmal deutlich, wie groß der Ärger der betroffenen Anwohner in den Städten Duisburg, Mülheim und Oberhausen ist. Die Stadt Mülheim baut derweil weiter in Kooperation mit Gelsenwasser an der Errichtung des Windrades.

Gerichtstermin am 1. März

Dennoch bleibt es in der Sache spannend. Am 1. März wird es einen Termin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geben. Dort wird das Gericht entscheiden, ob das von Gelsenwasser eingereichte Gutachten zu den Geräuschimmissionen die Genehmigung stützt oder ob es - wie von der Klägerin gefordert - ein neues Gutachten erstellen lässt.
Entscheidend ist, ob das Gericht das herkömmliche Berechnungsverfahren nach der TA-Lärm anerkennt oder ob es das derzeit von der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immisionsschutz empfohlene Interimsverfahren zur Berechnung von Immissionen als vorzugswürdig einschätzt.

Schallimmissionen prüfen

Ein neues Gutachten könnte nach letzterem Verfahren zu dem Ergebnis gelangen, dass die Anlage die genehmigten Schallimmissionen überschreitet, die Genehmigung somit fehlerhaft erteilt wurde und eine neue Genehmigung beantragt werden müsste. Inwieweit eine neue Genehmigung erteilt werden kann, obläge dann einer neuen rechtlichen Bewertung bei der sich unter Umständen auch der neue Erlass der Landesregierung auswirken könnte, der Modifizierungen hinsichtlich der einzuhaltenden Abstandsflächen zu Wohngebieten enthält. Der Termin am 1.März wird somit richtungsweisend sein.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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