Bürgerentscheid über die Linie 105

Oberhausen. Am Sonntag entscheiden die Bürger, ob die Straßenbahnlinie 105 weiter Richtung Centro gebaut wird.

Noch einmal wurde in den letzten Tagen kräftig die Werbetrommel gerührt, neue Informationen gab es indes nicht mehr. Abstimmungsberechtigt sind alle Bürger, die am Tage des Bürgerentscheids mit Erstwohnsitz in Oberhausen gemeldet sind und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Wahlunterlagen wurden entsprechend versendet. Die Abstimmungslokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Welchen Abstimmungsraum die Bürger am morgigen Tag der Abstimmung aufsuchen müssen, ist in der Benachrichtigung angegeben.
Abstimmungshandlung und Stimmenauszählung sind öffentlich. Das Ergebnis wird morgen voraussichtlich gegen 20.30 Uhr im Rathaus bekanntgegeben. Die Auszählung der Stimmen in den 29 Abstimmungslokalen und sechs Briefabstimmungsbezirken beginnt um 18 Uhr.

Mindestens 16.500 Stimmen

In Oberhausen ist ein Bürgerentscheid dann erfolgreich, wenn sich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für das Begehren ausspricht und diese Mehrheit mindestens zehn Prozent der abstimmungsberechtigten Bürger ausmacht (zur Zeit circa 16.500 Stimmen). Diese Entscheidung ist einem Ratsbeschluss gleichzusetzen, die Verwaltung muss sie umsetzen. Wird diese Zahl für keine der beiden Antwortmöglichkeiten erreicht, ist kein Ratsbürgerentscheid gefasst. Die Entscheidungskompetenz liegt dann wieder beim Rat.
Und kann ein gescheiterter Bürgerentscheid wiederholt werden? Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Inititative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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