Ein Pflegeheim ist kein Hospiz

Der Bundestag hat am 05.11.2015 das Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland gegen den weitergehenden Antrag und damit gegen die Stimmen der Linken beschlossen. Das Gesetz sieht Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung und im Krankenhauswesen vor. Aber der hospizlich-palliative Gedanke Leben bis zuletzt‘ bei möglichst hoher Lebensqualität muss auch dort gelebt und umgesetzt werden.

In der Bevölkerung und bei den Patienten besteht ein hoher Aufklärungsbedarf. Fast 90 Prozent aller Menschen brauchen am Lebensende eine palliative Begleitung.
Im Jahr 2014 haben allerdings laut Studie nur 30 Prozent der Verstorbenen zu Lebzeiten eine entsprechende Behandlung bekommen. Auch erfolge die Behandlung häufig zu spät.

Acht Jahre, nachdem der Gesetzgeber mit der Einführung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Menschen grundsätzlich das Recht gibt, auf eigenen Wunsch zu Hause zu sterben, zeigt sich, dass die Versorgungswirklichkeit in Deutschland immer noch weit von diesem gesetzlich garantierten Anspruch entfernt ist.

Herzenswunsch: Zu Hause sterben
Die Studie zeigt, dass jeder zweite ältere Deutsche im Krankenhaus und jeder dritte im Pflegeheim stirbt, obwohl 75 Prozent der Menschen den Tod daheim vorziehen würden.

Nordrhein-Westfalen im Bundesländervergleich mit sehr hoher Sterbequote im Krankenhaus In Nordrhein-Westfalen sterben 48,7 Prozent der über 64-Jährigen im Krankenhaus* (Durchschnitt Deutschland 45,7 % / Max. Berlin mit 48,8 % / Min. Baden-Württemberg 41,1 %). In den Landkreisen und kreisfreien Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens zeigen sich einige Unterschiede: So sterben in Gelsenkirchen (kfSt) 56,1 Prozent der Älteren im Krankenhaus, im Landkreis Minden-Lübbecke sind es dagegen 38,1 Prozent und in Oberhausen 56,0 Prozent, dies ist der zweitschlechteste Ort in NRW.

Die Bundesländer, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die großen Krankenkassen setzen sehr unterschiedliche Schwerpunkte in der ambulanten und stationären Versorgung von Menschen am Lebensende.

• Erhöhte Dichte an ambulanten Hospizen Mit 17,9 ambulanten Hospizdiensten pro Million Einwohner liegt Nordrhein-Westfalen unter allen Bundesländern auf dem sechsten Platz (Durchschnitt Deutschland: 15,6 / Max. Baden-Württemberg 28,2 / Min. Brandenburg 8,6).**

• Niedrigste Anzahl an Teams für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Mit 0,6 SAPV-Teams pro eine Million Einwohner liegt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich auf dem letzten Platz (Durchschnitt Deutschland 3,4 / Max. Niedersachsen 6,9

** Hinweis: Unter www.faktencheck-palliativversorgung.de können Sie in interaktiven Karten die Werte für jeden Kreis und jede Stadt in Nordrhein-Westfalen abrufen.

Im Zuge der Bundestagsabstimmungen, darf man/frau gespannt sein, wie die örtliche Planung nach § 7 Absatz 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen -( APG NRW) durch den Stadtrat Oberhausen auch unter Berücksichtigung der obigen Studie ausfällt und wie verständlich er im Internet veröffentlicht wird.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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