Neues Wohngeld ab 01.01.2016

CDU-Minister Gröhe lobte bereits Mitte des Jahres 2015: Der Bundestag hat im Oktober für 2016 eine Reform beim Wohngeld und vor allem eine Wohngelderhöhung beschlossen. Die Sätze sollen laut Minister durchschnittlich um 39 Prozent steigen. Nicht erwähnt: Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt, Grundsicherung soll künftig mit Wohngeld verrechnet werden.

Eine Beispielrechnung des Ministeriums zeigt, wie stark das Wohngeld steigen könnte: Eine Rentnerin, die bei einer Rente von 950 Euro 510 Euro Kaltmiete bezahlt, bekomme derzeit 96 Euro Grundsicherung. Ab 2016 habe sie stattdessen einen Wohngeldanspruch von 120 Euro und sei nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen. Die Aussage ist so nicht nachvollziehbar aber in der Welt. Wer richtig liest, die Rentnerin erhält nicht 120 €, sondern nur die Differenz zu 96 €, damit 24 €uro mehr. Beispiele hinken; in Oberhausen erhält eine alleinstehende Rentnerin/Rentner maximal ein Wohngeld in Höhe von 330,00 €. Es zählt der Einzelfall.

Grundlage Wohngeldgesetz

Das Wohngeld richtet sich gemäß § 4 nach
1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3. dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)

Zu 1.) In Oberhausen gelten nachfolgende Maximal Beträge:
eine Person 330,- Euro, zwei Personen 402,- Euro, drei Personen 479,- Euro

Zu 2.) Neben der Kaltmiete und den Heizkosten werden die Nebenkosten berücksichtigt:
Wasserverbrauch, Abwasser- und Müllabfuhr, Grundsteuer, Straßenreinigung, Treppenbeleuchtung, Hausreinigung,
Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, (Haftpflicht und Sachversicherung)
Hausmeister, Gartenpflege, Personen- und Lastenaufzüge, Gemeinschaftsantennen

Zu 3.) Einkommensgrenzen

Familienmitglieder Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich mögliche Belastungen oder zuzüglich andere Einkünfte)
eine Person 870,- Euro
zwei Personen 1.190,- Euro
drei Personen 1.450,- Euro

Übernommen wird in NRW auch die Miete (Investitionskosten) bei Heimunterbringung. Das maximal zu berücksichtigungsfähige Wohngeld ergibt sich aus dem anerkannt zuschussfähigen Höchstbetrag der Investitionskosten.
Private Heimbetreiber haben nicht immer die Investitionskosten anerkannt.

Sie können Ihren Anspruch vorab prüfen.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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