Schluckt EnBW preiswert PROKON GmbH i.L.

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Die Entscheidung fällt am 2. Juli 2015, 11:00 Uhr Hamburg Messe, Halle B5/B6 (Eingang Süd).

Forderungen für ca. 10 Millionen € wurden beim Insolvenzverwalter (IV) bisher nicht angemeldet, dies kann noch bis zum 19.6.15 (eingehend) erfolgen.

Ziel der nachfolgenden Zeilen soll es sein, Genussrechtsinhaber (GRI) eine Entscheidungshilfe für die Abstimmung aufzuzeigen, ob er sich im Vorfeld für die Genossenschaft aussprechen kann oder will? Die Erklärungsfrist ist auszuüben bis zum 26. Juni 2015. Unterlagen gehen per Post zu. Mindestens 41,4 % des Brutto-Kapitalanteils der Genussrechtsinhaber müssen ihren Barkomponentenanteil für eine Genossenschaft einbringen, (2.2-2.3) damit das Modell zur Abstimmung kommt.

Der Insolvenzverwalter (IV) hat den Abstimmungs-Fahrplan und die notwendigen Unterlagen auf 272 Seiten dem Gericht eingereicht.

Zur Abstimmung stehen zwei Modelle für die GRI´s mit folgenden Quoten und Summen:
• Bei Fortführung in der Form einer Genossenschaft: 58,9 % 905.699 T€
• Investoren-Insolvenzplan und Übernahme durch die EnBW 52,2 % 802.404 T€
Kommt keines der vorgenannten Modelle zum Tragen, bedeutet dies:
• Ablehnung und Abwicklung der Prokon: 48,5 %. 747.670 T€

Wichtig: Genussrechtsinhaber mit einer Bruttoeinlage bis 1.000 € und solche mit Wohnsitz außerhalb des EWR, sollen quotenmäßig je Modell noch in 2015 ausgezahlt werden.

Vor- und Nachteile der Modelle.

1. Das Investorenmodell mit Übernahme des Kerngeschäftes durch die EnBW und der Abgel-tungsquote aus den übrigen Verkäufen ergibt eine Gesamtquote von 52,2 %.

1.1. Die EnBW zahlt für das Kerngeschäft einen Gesamtbetrag von 550 Mio. € und erhält mit den Windparks in Deutschland und Polen, die Betriebs- und Gebäudeausstattung und das Grund-vermögen, wie die Aktivitäten der Projektierung und des Stromverkaufs. Dies ist nicht der Gegenwert der Barauszahlungsquote von 34,1 %, geschweige denn der Wert der obigen Teile, die selbst der Insolvenzverwalter mit mindestens 628.295.000 € annimmt.

1.2. Die übrigen Erlöse aus Verkäufen , die "Abgeltungskomponente", werden dargestellt mit einem Anteil von 18,1% , diese werden unverzinst nach Liquidität ausgezahlt.

1.3. Verteilt werden in diesem Modell insgesamt 52,2 % oder insgesamt 802.404.000 €

Wer sich nur wegen der 6- 8 % Zinsen engagiert hat und schnelles Bargeld wünscht, erhält, wenn der Plan der EnBW zum Tragen kommt, voraussichtlich für eingesetzte 1.000 € zuerst 341 € und vielleicht im Folgejahr oder später unverzinst die restlichen 181 € , dies ergibt eine Gesamtsumme von 522 €.

2. Genossenschaft

Im Genossenschaftsmodell stehen insgesamt 905.699.000 €, damit über 100 Mio.€ mehr, zur Verteilung an die GRI zur Verfügung. Durch die Prüfung des Genossenschaftsverbandes ist gewährleistet, dass die vorgesehene Anleihe mit einer Quote von 34,5% durch die bestehenden Windkraftanlagen mit einem Gegenwert von 500.000.000 € besichert und gleichzeitig die Rückzahlung, wie auch der Zins, durch die feste Vergütung für alle Anlagen gegeben ist.

Die Eckpunkte:

2.1. Anleihe mit Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 in Stückelung von je EUR 10

2.1.1. Mit einer Quote von 34,5 % von vormals 1000 € 0 = 340 € Rest 5 Euro bar-. Die Anleihe erbringt jährliche Zinsen in Höhe von 3,5 % zum 25.6. des Folgejahren und wird 15 Jahre lang ratierlich getilgt.

2.1.2. Jährliche Rückzahlung (Tilgung) ab dem 25. Juni 2017 bis 2030 in Raten mit 7,2%

2.1.3. Beispiel 340,00 € für´s erste Jahr Zins = 11,90 € und Rückzahlung 24,48 € = 36,38 €

2.2. Abgeltungskomponente 24,4% statt 18,1 %; von vormals 1.000 € =244 € + Rest 5 € aus 2.1.1

2.3. Vorgenannte Abgeltungskomponente aus 2.2 von 249 € steht zur Wandelung in eine Sachanlage der Genossenschaft zur Verfügung. Die Genossenschaftsanteile sind in 50 € Nennbeträge aufgeteilt. Damit wären im Beispielsfall 4 Anteile gegeben. 45 € fallen im Beispiel in die Rücklage.

Die Genossenschaftssatzung (S.100ff) ist abgestimmt und hat als Hauptzweck günstigere Belieferung mit Energie für die Mitglieder. Jedes Genossenschaftsmitglied hat in der Jahresgeneralversammlung unabhängig von seinen Anteilen eine Stimme. Eine Nachschusspflicht gibt es nicht. Eine Rückvergütung aus dem Jahresüberschuss ist erstmals nach Abschluss des Jahres 2017 möglich. Diese Satzung, wie auch die notwendige Zustimmungserklärung (Termin 26.6.15 in Hamburg eingehend) geht jedem Genussrechtsinhaber per Post zu.

Abstimmung

1. Es müssen sich Genussrechtsinhaber vorab mit mindestens 41,4 % des Genussrechtskapitals für das Genossenschaftsmodell aussprechen, damit es zur Genossenschaft und damit zur Quote von 58,9 % kommt. Ist dies am 30.6.15 nicht gegeben, steht in der Versammlung allein das Investorenmodell mit dem Angebot der EnBW zur Abstimmung.

2. Bei der Abstimmung am 2.7.2015 in Hamburg muss sich sowohl eine Mehrheit der Gläubiger, wie auch des Kapitals für das jeweilige Modell aussprechen.

3. Wird auch hier keine Einigung und Mehrheit erzielt, wird Prokon zerschlagen.

Mit dem ersten Blick in die Unterlagen sollen die Grundvoraussetzungen aufgezeigt werden. Zu weiteren und vertiefenden Fragen zur Abstimmung sollte anregt werden, insbesondere bei den Veranstaltungen der "Freunde von Prokon" und der EnBW.
In Großanzeigen suggeriert die EnBW, dass Sie für die Auszahlung mit Ihrem Schnäppchen steht. Dazu wurden eigens drei neue GmbH´s gegründet. Die Entscheidung für den Einzelnen ist nicht einfach.

Bereits jetzt ist festzuhalten, dass die Insolvenz der Prokon einmalig in der Höhe mit 1,5 Mrd. €, der Anzahl der Betroffenen mit ca. 75.000 Genussrechtsinhabern, aber auch der zu erreichende Quote mit 50% ist. Bei bisherigen Insolvenzen wurden keine 10% des eingesetzten Kapitals zurückgegeben.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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