Stadt kontrolliert Einhaltung des Gerichtsbeschlusses

Foto: Rüdiger Marquitan

Es bleibt dabei: Die Stadt Oberhausen weist noch einmal darauf hin, dass die Geschäfte in dem Stadtbezirk Sterkrade und der Neuen Mitte am 8. Januar nicht geöffnet werden dürfen.

Durch die Gewerkschaft Verdi wurde ein entsprechender Eilantrag gegen die Sonntagsöffnungszeit gestellt. Diesem Antrag ist das Verwaltungsgericht gefolgt.
Die Stadt Oberhausen muss die Einhaltung des Beschlusses durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung kontrollieren und durchsetzen.

Autor:

Klaus Bednarz aus Dinslaken

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