Tarifeinheitsgesetz zur Stärkung der Arbeitgeber

Kann dies von Bundestagsabgeordneten der CDU, SPD und Grünen wirklich gewollt sein. Dann bitte aber ein sauberes Gesetzespaket, auch zur Stärkung des Staates und Rückfall in die Vergangenheit.

Die Zersplitterung der Tariflandschaft ist von den Arbeitgebern gewollt und seit 2010 durch das Bundesarbeitsgericht sanktioniert, folgt dem Motto: „Teile und Herrsche“.

Neben der GdL als Teil des Beamtenbundes, sind allen die Pilotenvereinigung Cockpit und der Marburger Bund bekannt. Die Deutsche Bundesbahn hat ihr Monopol an Private teilweise verloren. Dort gelten andere Tarife. Die Lufthansa antwortete durch Ausgliederung. Die Unternehmen sind durchaus flexibel und benötigen keinen Eingriff zu Ihren Gunsten.

Das bestehende Tarifvertragsgesetz gibt bewusst den Gewerkschaften und den Arbeitgebern die Regelungsbefugnis. Die Arbeitnehmer bauten nach dem Krieg nicht nur die Republik auf, sondern organisierten die Betriebsgewerkschaften unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes als Einheitsgewerkschaft.

Es gab zu jeder Zeit die christlichen Gewerkschaften und den deutschen Beamtenbund. Konnten diese Spartengewerkschaften wieder erwarten einen besseren Stand für Ihr Klientel offen aushandeln, war es kein Problem für die Arbeitgeber den jeweils besseren Abschluss für alle Beschäftigten im Betrieb anzuwenden.

In Art. 165 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 heißt es: Die Arbeiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken. Die beiderseitigen Organisationen werden anerkannt.

Wir fallen mit dem Gesetz zurück in die Vergangenheit.
Dann muss auch ein Reichswirtschaftsrat eingeführt werden.
Bitte einen Rückfall mit allen Konsequenzen. Einführung eines Sozialisierungsgesetzes, wie vom 23.9.1919, und Umsetzung der Artikel 14f. des Grundgesetzes, dies nachdem das Montanmitbestimmungsgesetz ausgelaufen ist.

Eine namentliche Abstimmung am Freitag den 22.Mai 2015 ist erforderlich.
Wo bleibt der Aufschrei der DGB-Gewerkschaften.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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