Oberhausen: DAK-Gesundheit | Der Bundesrat hat für das Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte grünes Licht gegeben.
Am 1. Februar hat der Bundesrat dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) zugestimmt. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft. "Das Gesetz bündelt die Rechte der Patientinnen und Patienten und soll deren Position gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen stärken", so Jörg Peiker, Leiter der DAK-Gesundheit in Oberhausen.
Stärkung der Patientenrechte
Zum einen regelt nun ein eigener Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht. "Damit wird das Verhältnis zwischen Arzt und Patient klarer geregelt, vor allem die Aufklärungspflicht der Ärzte unterstrichen", so Peiker. Daneben sei aber auch die Unterstützungspflicht der Krankenkassen festgelegt, etwa bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern. "Da sind wir aber schon gut aufgestellt", sagt Peiker. "In der Bearbeitung bei der DAK-Gesundheit ändert sich daher grundsätzlich nichts". Bereits in der Vergangenheit sei man den Unterstützungswünschen der Kundinnen und Kunden gefolgt und habe zum Beispiel Sachverständigengutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlasst. "
Beschleunigung der Antragsverfahren
Der zweite wichtige Schwerpunkt im Patientenrechtegesetz ist die Beschleunigung der Antragsverfahren bei den Krankenkassen. Binnen drei, bei Einschaltung des MDK binnen fünf Wochen, muss die Krankenkasse über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen beträgt die Entscheidungsfrist sechs Wochen und der Gutachter muss binnen vier Wochen Stellung nehmen.
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