Sicher Silvester feiern

Oberhausen. Silvesterknaller können bei leichtsinniger Anwendung schnell Schäden verursachen - hier nun Tipps für eine sichere Neujahrsfeier.

Am 31. Dezember pfeift und kracht es wieder im ganzen Land, denn Silvester ist ohne Feuerwerk nicht denkbar. Dabei entstehen jedes Jahr leider auch zahlreiche Verletzungen und teure Schäden.
Zündet ein Gast einen Knaller im Wohnzimmer, kann er damit schnell unbeabsichtigt Schäden an der Einrichtung verursachen oder sogar jemanden verletzen.
Hat der leichtsinnige Besucher eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese in der Regel für Schäden auf. Andernfalls muss der Verursacher aus eigener Tasche dafür zahlen, was nicht selten zu zusätzlichen Streitigkeiten führt.

Aufsichtspflicht für Eltern

Für Eltern minderjähriger Kinder gilt die Aufsichtspflicht. Kinder sollten niemals mit Knallern unbeaufsichtigt sein, denn dann handeln Eltern unter Umständen bedingt vorsätzlich und müssen selber zahlen, wenn etwas passiert.
Feuerwerkskörper können schwere Brandverletzungen oder sogar dauerhafte Schäden verursachen. Eine private Unfallversicherung greift dem Betroffenen in diesem Fall unter die Arme und zahlt etwa für den Umbau von Wohnung oder Auto sowie für Hilfsmittel und Therapien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.

Vorsicht vor Querschlägern

Auch Querschläger verursachen immer wieder teure Schäden. Fliegt eine gezündete Rakete in eine Wohnung und beschädigt Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder anderes Eigentum, greift die Hausratversicherung.
Diese Police übernimmt dann im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme die Kosten, die für Reparatur oder Neuanschaffung anfallen.
Kommt es durch Feuerwerkskörper, wie etwa einen in den Dachstuhl schießenden Querschläger, sogar zu einem Brand, wodurch ganze Teile einer Wohnung oder eines Hauses beschädigt werden, dann hilft eine Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt Schäden am Bau sowie an fest installierten Einrichtungen wie etwa Einbauschränken oder Markisen.
Bei Schäden am Auto kann eine Kfz-Kaskoversicherung helfen. Für Schäden wie zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand kommt eine Teilkaskoversicherung auf.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt sogar für den Fall, wenn das Auto mutwillig beschädigt wird, der Schuldige jedoch nicht ermittelt werden kann.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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