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Wenn der Betriebsprüfer dreimal klopft

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Die Grundsätze einer ordnungsmäßigen Buchführung einzuhalten, werden immer komplizierter. Wenn der Betriebsprüfer künftig dreimal klopft, sollte der Einzelhändler gut gerüstet sein: Er will und darf auf alle steuerrelevanten Daten zugreifen. Die müssen beim „Besuch“ jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auslesbar sein. Die Aufbewahrungsfrist der Steuerdaten liegt bei zehn Jahren.

Ab dem kommenden Jahr verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen erneut. „Ab dann müssen auch alle Einzeldaten in elektronischer Form aufbewahrt werden und den Vorschriften der GDPdU (Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen) genügen“, erklärt Christoph Brem, Geschäftsführer der Inventorum.
Invetorum versteht sich als Partner für den stationären Handel. Das Unternehmen hilft Einzelhändlern, die Verbindung zwischen dem stationären Geschäft und den Möglichkeiten im E-Commerce kostengünstig und effizient auf einer Plattform darzustellen. Durch die Kombination von stationärem und virtuellem Handel entscheidet der Kunde, wie er einkaufen möchte. Die Inventorum-Softwarelösung unterstützt dabei die täglichen Prozesse wie Kassenabwicklung, Kundenverwaltung, Buchhaltung und Bestandsverwaltung.
„Auch der Datenaustausch mit dem Steuerberater wird stark vereinfacht. Die erweiterten Funktionen erlauben, detaillierte Auswertungen zur Geschäftsentwicklung darzustellen. Und unser Kassensystem ist so weit entwickelt, dass es alle gesetzlichen Anforderungen des Finanzamts erfüllt.“
Brem weist darauf hin, dass mit der Änderung im kommenden Jahr die Karenzzeit für alte Systeme und Kassen ausläuft. „Am 31.12. dieses Jahres ist Schluss. Dann müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.“ Die Verantwortung dafür liege einzig und allein beim
Einzelhändler. Wer die Anforderungen künftig nicht erfülle, dem drohen bei der nächsten Betriebsprüfung Strafgelder oder sogar die Verwerfung und eine Schätzung der Buchführung. Wer das Kassensystem von Inventorum nutze, sei hingegen auf der sicheren Seite. „Wenn der Betriebsprüfer im kommenden Jahr bei Ihnen dreimal klopft, öffnen Sie ihm und lehnen sich entspannt zurück. Ihre steuerrelevanten Daten sind dann längst so aufgezeichnet und archiviert, wie der Gesetzgeber es vorschreibt“, erklärt Brem.

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