Siegfried Born: „Ein Bistum will Buße tun“ – Zur Entschädigung der Opfer der ehemaligen Regensburger Domspatzen

Im Missbrauchsskandal um die Regensburger Domspatzen ist offenbar ein Durchbruch erzielt worden im Sinne der von körperlicher und sexueller Gewalt betroffenen ehemaligen Knaben eines der ältesten Knabenchöre der Welt. Zum online-Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 12. Oktober 2016 nimmt Siegfried Born kritisch Stellung, der seit Jahren die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle durch die Katholische Kirche hier in Deutschland beobachtet:

Entschädigung der Opfer bis spätestens Ende 2017
Von 5000 bis 20.000 Euro pro Einzelfall

Die Aussage „ein Bistum will Buße tun“ ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Wenn der Regensburger Bischof, Rudolf Voderholzer (sein Vorgänger im Amt, Gerhard Ludwig Müller, ist mittlerweile Glaubenspräfekt in Rom!) davon spricht, die Opfer bis Ende 2017 finanziell zu entschädigen und zwar je nach Schwere der körperlichen und sexuellen Übergriffe zwischen 5-tausend und 20-tausend Euro, ist dies ein echter Beweis dafür, dass erstmalig und ernsthaft auf die zahlreichen Opfer zugegangen wurde, dass die Verfehlungen zwischen 1945 und 2014 konkret eingeräumt und beziffert worden sind.

Bistum will Buße tun

Die Verfehlungen an den zahlreichen Opfern wurden erstmalig, wohl vor allem dank der unermüdlichen Aufarbeitungsarbeit durch den Anwalt Ulrich Weber, festgestellt, bei dem sich seit Januar 2016 weitere 129 betroffene Opfer gemeldet haben, so dass die Gesamtopferzahl auf derzeit 422 angestiegen ist. Webers Schätzungen zufolge liegt die Dunkelziffer sogar bei 600 bis 700 Opfern. Demzufolge ist es nur konsequent, wenn das Bistum Buße tun will.

Die Opfer empfinden erstmalig so etwas wie Wiedergutmachung, wenn es überhaupt eine Wiedergutmachung für Schläge und/oder sexuelle Übergriffe durch Lehrer, Priester und Erziehern geben kann!

Wichtiger zweiter Schritt der Aufarbeitung fehlt noch
Wer sind die Täter? Wie heißen sie? Werden sie belangt? Oder werden sie nur versetzt?

Ganz wichtige Frage sind aber immer noch offen geblieben: Wer sind die Täter? Wie heißen sie? Sind sie noch in Amt und Würden? Sind sie noch als Lehrer, Priester oder Erzieher tätig? Wie wird mit ihnen umgegangen? Lassen die Verantwortlichen der katholischen Kirche sie weiter machen wie bisher? Werden die Täter in forensischen Kliniken, ähnlich den Sexualstraftätern in unserer Gesellschaft, von medizinischem Fachpersonal behandelt? Werden sie kirchenrechtlich bestraft oder strafrechtlich nach dem Strafgesetzbuch belangt? Werden sie in andere Diözäsen versetzt, wo sie nicht mehr der Gefahr ausgesetzt sind, gegenüber Schutzbefohlenen gewaltsam vorzugehen oder gar diese sexuell zu missbrauchen?

Genaues Hinsehen und den Opfern glauben, hätte viel Leid verhindern können

Zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle um die Regensburger Domspatzen gehört ja nicht nur die Anerkennung von Missbrauchsfällen und die daraus resultierende finanzielle Wiedergutmachung gegenüber den Opfern sondern vielmehr die Erkenntnisse über die Täter innerhalb der eigenen Reihen.

Lehrer, Priester und Erzieher, die eindeutig von den Opfern identifiziert worden sind als ehemalige Täter, als Männer, die in Ausübung ihrer Ämter körperliche und sexuelle Missbräuche gegenüber Schutzbefohlenen vorgenommen haben, müssen jetzt zu allererst davon abgehalten werden, auch künftig derartige Missbräuche weiterhin an gleicher oder anderer Stelle vorzunehmen.

Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern und den Tätern

Nicht nur die Opfer bedürfen der besonderen Fürsorge durch die katholische Kirche. Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Katholische Kirche gehört es auch, dass er seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützt und ihnen Hilfe angedeihen lässt bei bestimmten Verhaltensfragen in Ausübung des jeweiligen Berufs als Lehrer, als Priester oder Erzieher. Wenn die jeweiligen Vorgesetzten Auffälligkeiten erkannt hätten, wäre es ihre unbedingte Pflicht gewesen, sofort zu reagieren und die Täter von dem jeweiligen Umfeld zu suspendieren und ihnen wenn nötig, medizinische oder psychologische Hilfe zu gewähren. Und nur, weil dies bisher unzureichend geschehen ist, war es möglich, dass die Täter unbekümmert ihre Schutzbefohlenen quälen und sexuell missbrauchen konnten.

Siegfried Born

Autor:

Dietrich Stahlbaum aus Recklinghausen

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