Recklinghausen: Vermutlich mutwillig ausgelöste Brandmelder am Tag der mündlichen Prüfungen

Der Missbrauch eines Notrufs kann für den Verursacher teuer werden. | Foto: Florian Herwig, 2018
  • Der Missbrauch eines Notrufs kann für den Verursacher teuer werden.
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Am Montag, 25. Juni, wurde gegen 10 Uhr die Feuerwehr per automatischer Brandmeldung zur Wolfgang-Borchert-Gesamtschule am Beisinger Weg gerufen. 

In der Schule hatten drei Druckknopfmelder verschiedener Meldegruppen in verschiedenen Gebäudeteilen jeweils Alarm an die Brandmeldezentrale übermittelt.
Bei der Erkundung der Einsatzkräfte konnte nichts festgestellt werden, was einen Alarm begründen würde. Die Einsatzkräfte mussten also nicht weiter tätig werden und konnten nach kurzer Zeit wieder die Schule verlassen.
Im Einsatz befand sich der hauptamtliche Löschzug und der Rettungsdienst mit 12 Einsatzkräften.
Die Feuerwehr warnt in diesem Zusammenhang vor der mut- und böswilligen Alarmierung der Feuerwehr - auch nicht um sich vor eventuellen Prüfungen zu drücken. Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz beim Missbrauch eines Notrufs kann der Verursacher bei einer böswilligen Alarmierung die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen müssen. Zudem wird die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Zuge eines solchen Einsatzes unnötig eingeschränkt.
Bei einer begründeten, gutwilligen Alarmierung der Feuerwehr entstehen dem Meldenden hingegen keinerlei Kosten und / oder Nachteile.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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