Bürgerinitiative-Neues in Sachen Dichtheitsprüfung

16.12.2013

Neues in Sachen Dichtheitsprüfung

-Bürgerinitiative-Alles dicht in Schermbeck-

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW

An den Bürgermeister

Herrn Ernst-Christoph Grüter
und die Ratsmitglieder der Gemeinde Schermbeck

Weseler Straße 2

46514 Schermbeck

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,

Bürgerantrag nach § 24 GO NRW

wir bitten Sie, die Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Schermbeck vom 21. Dezember 2010 ersatzlos zu streichen – bzw. aufzuheben.

Begründung:

Der § 61a LWG NRW wurde am 07.März 2013 aufgehoben

Das Gesetz schreibt eine Dichtheitsprüfung ( Funktionsprüfung ) von privaten Abwasseranlagen nur noch zwingend in Wasserschutzgebieten vor.
Nach Einführung des Gesetzes ist auch in der Gemeinde Schermbeck die Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen nicht mehr erforderlich.
Mehrere Kommunen in NRW haben ihre Fristensatzungen zur Dichtheitsprüfung bereits aufgehoben, und damit sichergestellt, dass vollkommen überflüssige Investitionen der Bürger vermieden werden. Das kann doch auch nur in Ihrem Sinne sein.
In NRW, und auch in Schermbeck, gibt es keine Belastung des Grundwassers durch undichte Hausanschlüsse.
Bis heute fehlt hierfür ein wissenschaftlicher Nachweis.

Für die Bürgerinitiative „ Alles-dicht-in-Schermbeck“

Mit freundlichen Grüßen

Werner Bischoff
Sprecher der BI Schermbeck
----------------------------------------

Noch eine BITTE an ALLE:


Stoppen Sie die Dichtheitsprüfung / Kanal-TÜV in Deutschland!

Unterschreiben Sie hier (Partner, volljährige Kinder jeweils separat)

http://protest.alles-dicht-in.de/Umfrage.php

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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