Dichtheitsprüfung-Hauseigentümer aufgepasst

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Dichtheitsprüfung- Hauseigentümer aufgepasst

Dichtheitsprüfung auf der Kippe


Hausbesitzer in NRW, die eine Dichheitsprüfung für ihren Kanalhausanschluss durchführen sollen, können möglicherweise aufatmen. Durch den Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP ist vereinbart: „Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und bei begründeten Verdachtsfällen geben.“

Wer die Möglichkeit hat, sollte sich überlegen, ob er überhaupt einen Auftrag zur Prüfung erteilt. Hier bleibt die berechtigte Hoffnung, dass sich unter der neuen Landesregierung das Blatt zu einer bürgerfreundlichen Lösung wendet.

Viele Kommunen haben jetzt schon still gehalten und im Interesse der Bürger abgewartet. Nicht so in Horn-Bad Meinberg. Hier wurde die große Keule herausgeholt, viele Hauseigentümer unter Generalverdacht gestellt und die Beweislast umgekehrt. Vor etwa 20 Jahren begann in einigen Ortsteilen die Umstellung vom Mischwasserkanal auf Trennsystem. Ein Regenwasserkanal wurde verlegt und die Eigentümer mussten ihre Hausanschlüsse in Schmutzwasser und Regenwasser trennen. Dazu wurde der Anschluss- und Benutzungszwang in Kraft gesetzt, der auch heute noch gültig ist. Viele sind der Aufforderung gefolgt und haben ihre Kanäle getrennt. Aber nicht alle. Eine Dokumentation über die erfolgten bzw. nicht vollzogenen Umstellungen gibt es nach Aussage der Stadtwerke nicht. So gingen die Abwassermengen nicht in dem gewünschten Maß zurück. Im Jahr 2011 erfolgte eine groß angelegte Kamerabefahrung, bei der Fehlanschlüsse festgestellt wurden. Ungeachtet der nicht beseitigten Fehlanschlüsse erfolgten 2013 im großen Stil Abwassermengenmessungen. Etwa 600 Hausbesitzer in Leopoldstal, Holzhausen-Externsteine und Fromhausen wurden danach aufgefordert, die Dichtheit ihrer Kanäle nachzuweisen.

Erst als sich massiver Widerstand in der Bevölkerung regte und sich eine Bürgerinitiative gründete, kam es vor nicht allzu langer Zeit zu einer vorübergehenden Einstellung von Mitarbeitern. Diese sollen nun in detektivischer Kleinarbeit die schwarzen Schafe aufspüren. Eine Sisyphusaufgabe. So rächt sich die Nachlässigkeit vieler Jahre.

Hauseigentümer haben sich inzwischen dem massiven Druck der Stadtwerke Horn-Bad Meinberg gebeugt. Angedrohte Zwangsmaßnahmen und Bußgelder statt Bürgerfreundlichkeit. Es sei denn, man liegt in einem Fremdwassermessgebiet mit geringen Fremdwassermengen und ist durch die Nachlässigkeit von Verantwortlichen dem Satzungsgebiet zugeschlagen worden. Dieses hat die Fremdwasserinitiative aufgedeckt und eine Herausnahme dieser Häuser aus dem Satzungsgebiet als saubere Lösung vorgeschlagen.

Ungeachtet der Empfehlung schlugen die Stadtwerke einen eigenen Weg ein.
Der damalige Leiter der Stadtwerke Jüdith entsandte Mitarbeiter mit der Anweisung zur kostenlosen Sichtprüfung an den obengenannten Hausanschlüssen. Nach der Prüfung teilten sie im Auftrag des Werkleiters den Hauseigentümern mit, dass nun das Anschreiben zur Durchführung der Dichtheitsprüfung für sie keine Bedeutung mehr habe und die Angelegenheit damit für sie, als Hauseigentümer, erledigt ist. Daraufhin hat die Fremdwasserinitiative einen Dringlichkeitsantrag auf Gleichbehandlung gestellt. Diesen lehnte der neue Werkleiter mit der Begründung auf Rechtwidrigkeit ab. Nach Rechtauffassung der Stadtwerke dürfen sie selbst in Eigenentscheidung für wenige Hauseigentümer eine dritte Prüfmöglichkeit im Interesse der Eigentümer durchführen. Das, meinen sie, ist legal. Wenn andere Betroffene Gleichbehandlung fordern, wird diesen das mit dem Hinweis, es sei rechtswidrig, verwehrt. Der Text der Stadtwerke: „Dem Interesse der Eigentümer der vorstehend genannten Liegenschaften wurde seinerzeit dadurch Rechnung getragen. dass bei diesen Objekten durch Mitarbeiter der Stadtwerke Horn-Bad Meinberg Sichtprüfungen vorgenommen und die Eigentümer von den Rechtsfolgen der Satzung freigestellt wurden.“ Merkwürdig! Jetzt sollte jeder Hauseigentümer, der die Prüfung durchführen will, sich an die Stadtwerke mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung wenden.

Die Initiative hilft!


Ein weiterer Höhepunkt in dem Trauerspiel. Dem Recht auf Auskunft folgend, hat die Initiative die neusten Zahlen der Überprüfung mit Unterscheidung von Fehlanschlüssen und tatsächlichen Schäden angefordert. Die übermittelten Zahlen: 157 durchgeführte Prüfungen, 134 bestandene Prüfungen, 23 nicht bestandene Prüfungen. Aufschlüsselung nach Fehlanschlüssen und tatsächlichen Schäden, Fehlanzeige. Nachtrag angemahnt. Keine Reaktion. Nach drei Wochen wird die Initiative vorstellig. Der Werkleiter lehnt ab, mit dem Hinweis auf Datenschutz. Es folgt ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz. Das Antwortschreiben, drei Sätze: „Die Dichtheitsprüfung kann den Regeln der Technik und der Satzungsvorgabe entsprechend als Wasserfüllstandsprüfung oder TV-Kanalinspektion durchgeführt werden. Eine Klassifizierung der Schäden erfolgt lediglich bei der TV-Inspektion. Eine „Aufschlüsselung nach Fehlanschlüssen und tatsächlichen Schäden“ wäre somit weder aussagekräftig noch sinnvoll.“ Wieder keine Antwort auf die Fragen. Die Initiative reklamiert. Nun wollen die Stadtwerke erst einmal beraten.

Wir werden weiter berichten.

Ansprechpartner: Gerhard Lenzing Dornenbusch 6 Tel.: 69611

Viele wichtige Informationen, rund um die Dichtheitsprüfung:

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Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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