Dichtheitsprüfung nein Danke

Wann? 12.06.2012 00:00 Uhr
Wo? Bahnhofstr., Bahnhofstraße, 48356 Nordwalde DE
Nordwalde: Bahnhofstr. | Dichtheitsprüfung nein Danke


Alles-dicht-in-NRW

Am 12.06.2012 trafen sich erneut die Mitglieder der inzwischen über 20 Bürgerinitiativen gegen die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserleitungen im Regierungsbezirk Münster zur aktuellen Lagebesprechung im Hotel "Nuyken" in Nordwalde.

Das Treffen stand unter dem Motto: "Die noch gültige Pflicht zur Dichtheitsprüfung in NRW muss endlich abgeschafft werden !"

Dazu fand unter den zahlreichen Mitgliedern ein reger Meinungsaustausch statt, denn viele Hausbesitzer sind immer noch der Meinung, dass das Thema Dichtheitsprüfung doch eigentlich erledigt sei.

So war es bisher auch vorgesehen, aber die Neuwahlen in NRW haben dieses Vorhaben dann leider zunichte gemacht. Aktuell gelten demnach immer noch die alten Vorschriften weiter, nach denen jeder Hausbesitzer bis Ende 2015 mit aufwendigen, teuren und zum Teil riskanten Prüfverfahren seine privaten Abwasserleitungen kontrollieren und eventuell sogar sanieren lassen muss, was nach Erfahrung der Bürgerinitiativen durchaus bis zu 20.000 Euro kosten kann.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch auf unserer Internetseite www.alles-dicht-in-nrw.de.

Daher waren sich alle Beteiligten darin einig, dass der Protest gegen diese immer noch gültige und völlig unsinnige, ja teilweise existenzgefährdende und teure Dichtheitsprüfung weiter gehen muss. Die zahlreichen Bürgerinitiativen im Münsterland und in ganz NRW werden deshalb weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um die Bevölkerung weiter aufzuklären und zum Handeln aufzufordern. Wer uns in Zukunft dabei unterstützen will, ist herzlich eingeladen.
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NEWS 13.6.2012

Kanal-TÜV bleibt aktuell
Gesetzentwurf von FDP und CDU
Die Dichtheitsprüfung ist wieder Thema im 16. Landtag NRW.
Die Landtagsfraktionen der FDP und CDU haben am 13.06.2012 einen neuen Gesetzentwurf zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in den NRW-Landtag eingebracht.
Dieser geht von einer grundsätzlichen Dichtheit der vorhandenen Rohrleitungen aus. Prüfungspflichten für die Fälle der Neuerrichtung oder Änderung sowie des konkret begründeten Gefahrenverdachts, insbesondere auf Vorliegen einer bedeutenden Boden- und/oder Grundwasserverschmutzung.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarc...
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