Dichtheitsprüfung - Viele kritische Fragen

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Pressemitteilung

Viele kritische Fragen

Im Artikel „Salomonische Lösung oder Winkelzug?“ in der WN vom 18.3.* war
zu lesen Herr Strestik habe „viele kritische Fragen“ gehabt. Das ist eine
freundliche Umschreibung des Umstandes, dass die vorliegenden
Beratungsunterlagen gar keine alternativen Lösungen (Beschlüsse) vorsahen
und durchaus beachtenswerte Lösungsvorschläge aus den beiden
„abzuweisenden Anträgen“ nicht aufgenommen wurden.

Prüfpflicht in WSZ unverändert!


Ein Punkt auf den wir schon lange hinweisen ist immerhin endlich deutlich
geworden: Es geht nicht um die Pflicht eine Dichtheitsprüfung (in
Wasserschutzgebieten) durchzuführen, sondern um die von der Kommune zu
regelnde Nachweispflicht einer erfolgten Prüfung. Auch der WN Artikel vom
13.3. „Nur noch 25 statt 2200 Betroffene“ mag – wenn man nicht im Thema
ist – den Eindruck erweckt haben eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung wäre
abgewendet. Dem ist nicht so! Um so überraschender war es, dass dies selbst
in der Ausschuss-Sitzung bei einigen Anwesenden noch für Erstaunen sorgte.
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung für Hausbesitzer in einer Wasserschutzzone
wurde bereits im Landtag NRW beschlossen und bleibt bestehen. Für
Abwasserleitungen die vor 1965 errichtet wurden (Gewerbe vor 1990) muss
bis Ende 2015 geprüft worden sein, alle anderen bis Ende 2020. Da kann die
Politik vor Ort auch nichts dran ändern!
Was die Kommunen machen können, ist dem Bürger den zivilen Ungehorsam
zu ermöglichen, einer – unserer Meinung nach - unsinnigen Verordnung nicht
nachzukommen. Eben indem man vor Ort auf den Nachweis der Prüfung
verzichtet und somit auch auf die Sanktionierung durch Bußgelder (das
können „wenige Hundert Euro“ im ersten Schritt sein, aber letztendlich ist das
Bußgeld erst bei 50.000€ gedeckelt).
Das wissen alle Beteiligten konkret seit spätestens Ende 2013 mit in Kraft
treten der aktuellen Gesetzeslage und den aktuellen Verordnungen auf
Landesebene. Angefangen hat der Wahnsinn allerdings bereits 1995 mit einer
Dichtheitsprüfung in der Bauordnung!

Der Schutz des Trinkwassers

Sicher wollen wir alle den Schutz unseres Trinkwassers an erster Stelle sehen.
Gerade nach der Öl-Katastrophe im Amtsvenn, die gezeigt hat wie schnell ein
Naturschutzgebiet zum Brachland werden kann. Aber wollen wir das um jeden
Preis? Theoretische Gefahren gibt es viele, der umfassendste Schutz wäre
sicher ein großzügiger „No-Go“ Sperrbezirk ohne Bebauung – das wäre
allerdings sicher reichlich übertrieben. Übertrieben ist aber eben auch – nicht
nur unserer Meinung nach – die „plötzliche Sorge“ um das Trinkwasser. Seit
über 100 Jahren haben wir in Gronau ein Wasserwerk, Trinkwasser wurde hier
wohl schon immer aus Brunnen gefördert. Da lag es nah einmal kritisch zu
fragen wie konkret die Bedrohung aus privaten Abwasserrohren im
überschaubaren Zeitrahmen der letzten 50-60 Jahre war und wie oft es bisher
zu Brunnen-Schließungen kam. Die Antwort ist wenig überraschend: kein
einziges mal!
Die einzige Brunnen-Schließung wegen Verunreinigung bisher
betraf, laut Auskunft der Stadtwerke, die Brunnengalerie an der Dinkel in
Folge des letzten Hochwassers. Nach einigen Wochen waren seiner Zeit die
Brunnen usw. so weit gespült und gereinigt, dass sie wieder in Betrieb gehen
konnten.

Die Kosten für den Bürger

Die Stadt Gronau – und damit der Bürger – trägt bereits heute schwer genug
an den Pflichtaufgaben die es zu erledigen gilt und den vielen freiwilligen
Ausgaben, die man sich in den Haushalt schreibt. Wenn jetzt davon die Rede
ist, dass man die Zahl der Betroffenen von 2.200 großzügig auf unter 20
reduziert hat, dann bleibt die Frage wie die Verwaltung, bzw. die Stadtwerke
im Auftrag der Verwaltung, denn 2.200 Prüfbescheinigungen bearbeiten
wollten – von Bußgeldbescheiden an Prüfunwillige und individueller
Bearbeitung der Sanierungsfälle mal ganz abgesehen. Gibt es tatsächlich
derart viele freie Zeit-Ressourcen?

Die finanzielle Belastung für den Bürger bleiben indes riesig, immerhin
müssten 2.200 Bürger nun eine Prüfung durchführen lassen, pro untersuchtem
Meter kostet das zwischen 20 und 100 Euro – die gesamte Funktionsprüfung
kostet in der Regel zwischen 300 und 1.500 Euro. Allein die Prüfkosten für die
betroffenen Bürger in den Wasserschutzgebieten in Gronau und Epe
summieren sich also auf deutlich über 1 Mio. Euro!
Geht man von optimistischen 10% bis 20% Sanierungsbedarf (Schadensklasse
A, sofort zu sanieren: z.B. ≥ 2 mm geöffneter Riss, Schadensklasse B,
innerhalb von 10 Jahren zu sanieren: z.B. ≥ 1 mm schnell die nächste Millionen ausgegeben!

Härtefälle und finanzielle Unterstützung

Eine Lösung für soziale Härtefälle schon für die Kosten der Prüfung anzubieten,
ist sicher ein lobenswerter Ansatz. Den verfolgt auch die Landesregierung, die
stellte – sicher getrieben vom schlechten Gewissen über das, was sie da
angerichtet haben – bereits bis zu zehn Millionen Euro (Steuergelder ! ) aus
dem Förderprogramm „Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung“ für die
Sanierung privater Kanäle zur Verfügung. Eine Unterstützung in Härtefällen
(z.B. Eigentümer ohne Einkommen) wäre also auch im Sanierungsfall
gegeben. Dass dieser Umstand in der Beratung von Seiten der Fachleute nicht
vorgebracht wurde, sondern lediglich ein „sollen wir denen die Sanierung dann
auch noch bezahlen?“ kam, ist natürlich bedauerlich, zeigt aber weshalb man
leider viele „kritische Fragen“ stellen muss um an's Ziel zu kommen.

Was passiert wenn man nichts macht?


Sehr zögerlich und erst auf mehrfache Nachfrage räumten die anwesenden
Fachleute ein: „wenn man als Kommune oder Betroffener einfach nichts mach,
dann passiert auch erstmal nichts“! Die Kommune kann die Nachweispflicht
für die Dichtheitsprüfung in die Satzung schreiben, sie muss es nicht!
Ein Bürger der seine Leitung, wie die Jahrzehnte davor, nicht
verdachtsunabhängig prüfen will, kann das in Form des „zivilen Ungehorsam“
gegenüber dieser unsinnigen Pflicht tun, wenn die Kommune nicht auf eine
Nachweispflicht besteht. Besteht die Nachweispflicht und man kommt dieser
nicht nach, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, welche gemäß § 161 Abs. 4
LWG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (in der
Praxis dürfte das Bußgeld im drei- bzw. unteren vierstelligen Bereich liegen –
immer noch für viele Leute viel Geld!).
Sobald ein rechtsmittelfähiger Bescheid der Kommune vorliegt, kann gegen
diesen Verwaltungsakt dann allerdings eine Anfechtungsklage vor dem
zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Damit müssten dann die
Gerichte wieder ausbaden, was die Politik verbockt hat.

Die Haltener Lösung

Wir unterstützen den Antrag der Bürgerinitiative, wenn man als Stadt Gronau
sich schon in der Pflicht sieht eine Nachweispflicht einzuführen, dann sollte
man es der Stadt Haltern gleich tun. In deren Satzung heisst es:
„Die Stadt behält sich in begründeten Fällen vor, vom
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten den Nachweis über
das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung durch eine
entsprechende Bescheinigung gemäß Anlage 2 der SüwVO Abw NRW
2013 nebst Anlagen vorlegen zu lassen.“
Ist in Gronau tatsächlich das Trinkwasser (bzw. die Brunnen) durch private
Abwasserrohre in der Wasserschutzzone 2 in Gefahr, wäre dies ein solcher
„begründeter Fall“ und man könnte erst einmal mit den wenigen Betroffenen
in einen Dialog treten. Wir gehen nicht davon aus, dass sich die Betroffenen
gegen das Allgemeinwohl stellen oder sich einer vernünftigen Lösung
verweigern.
Bleibt es bei dem Entwurf der Verwaltung und die Nachweispflicht kommt in
die Satzung, sollte die Stadt Gronau das Bußgeld für diesen Fall
(Nachweispflicht der Prüfung bestehender privater Abwasserrohre) auf z.B. 50
Euro festsetzen. Das ist rechtlich ohne weiteres möglich – auch das ergab eine
der vielen kritischen Nachfragen.

Fraktion Pro!Bürgerschaft/Piraten getextet von unserem Mitstreiter Stephan Strestik-Piratenpartei-Ratsmitglieder in Gronau/Westfalen

Treffen der Bürgerinitiative >Alles-dicht-in-Gronau und Epe

30.März 2015, 19:30 Uhr

in der Concordia, Eper Str.9, Gronau/Westf.

**Westfälische Nachrichten-Mi. 18.03.2015
Dichtheitsprüfung erneut Thema „Salomonische Lösung“ oder „Winkelzug“?
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Borken/Gronau/1918074-Dichtheitspruefung-erneut-Thema-Salomonische-Loesung-oder-Winkelzug

Viele wichtige und aktuelle Informationen
http://alles-dicht-in-nrw.de/

Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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