Dichtheitsprüfung/Kanal-TÜV-Stellungnahme des Bürgermeisters-

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Pressemitteilung der Bürgerinitiative "Alles-dicht-in-Neuenkirchen" Mai 2014

Dichtheitsprüfung in Neuenkirchen!

In der letzten Zeit wurden wir häufig gefragt, wie es denn nun mit der Dichtheitsprüfung (jetzt Funktions- und Zustandsprüfung) in Neuenkirchen weitergeht. Im Vorfeld der am 25.Mai 2014 stattfindenden Wahlen schien es uns nun wichtig, die Haltung der Gemeinde Neuenkirchen zur Funktionsprüfung zu erfragen; deshalb haben wir mit Schreiben vom 01.04.2014 Bürgermeister Möllering um eine Stellungnahme gebeten. Dieser Bitte ist er mit Schreiben vom 17.04.2014 nachgekommen. Darin heißt es u.a.:

„Bekanntlich hat der hiesige Gemeinderat auf meinen Vorschlag insgesamt zwei Resolutionen zur Dichtheitsprüfung verabschiedet. Beide Resolutionen wurden erfreulicherweise sogar einstimmig von allen Ratsmitgliedern beschlossen. …..
Nach der Novellierung des Landeswassergesetzes …….hat der Gemeinderat mit einer am 03. Juni 2013 beschlossenen Resolution das Land NRW eindringlich darum gebeten, die beschlossene Regelung zur neu eingeführten Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen auszusetzen, bis dass durch ein sog. „Monitoring“ wirklich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers durch undichte private Abwasserleitungen vorliegen. Die Einführung einer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung von kostenintensiven Funktionsprüfungen zu einem Zeitpunkt, zu dem solche gesicherten Erkenntnisse eben noch nicht vorliege, bezeichnete der Gemeinderat in seiner Resolution ausdrücklich als ungerechtfertigt und als einen mit dem verfassungsmäßig verankerten Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbarenden Verstoß.“

Möllering schreibt weiter: „Die aus den beschlossenen Resolutionen erkennbare Haltung der Gemeinde Neuenkirchen zu der vom Land NRW gesetzlich angeordneten sog. „Funktionsprüfung“ hat sich nach meiner Einschätzung bis zum heutigen Tag nicht geändert. Konsequenterweise erwarte ich daher als Bürgermeister, dass die Gemeinde Neuenkirchen von den Satzungsbefugnissen, welche das Land NRW den Kommunen im Rahmen der Novellierung des Landeswassergesetzes optional eingeräumt hat, keinen Gebrauch machen wird.“

Anzumerken ist, dass in der Vergangenheit nicht nur die beiden vorgenannten Resolutionen, sondern auch alle von der Bürgerinitiative "Alles-dicht-in-Neuenkirchen" gem. § 24 GO NRW eingebrachten Anregungen zum Thema Dichtheitsprüfung einstimmig umgesetzt und damit alle Regelungen zur Dichtheitsprüfung aus den Satzungen der Gemeinde Neuenkirchen gestrichen wurden. Bürgermeister und Gemeinderat haben damit bewiesen, wie in einer Gemeinde realistische und bürgernahe, dem Gemeinwohl verpflichtende Politik betrieben werden kann.

Anders als im Landtag, wo Regierung und Opposition bei der Dichtheitsprüfung total unterschiedlicher Meinung sind, gibt es in unserem Rat diesbezüglich erfreulicherweise überhaupt keine Meinungsverschiedenheiten. Die Gemeinde Neuenkirchen befindet sich hier mit der Entscheidung, keine satzungsmäßigen Auflagen zu beschließen, die über die gesetzlichen Regelungen (LWG und SüwVOAbw) hinausgehen, auf einer Linie mit großen Städten wie z.B. Münster, Mönchengladbach und Düsseldorf. Deshalb sehen wir im Hinblick auf die Kommunalwahl am 25. Mai auch überhaupt keinen Grund, eine wie auch immer geartete Wahlempfehlung zu geben. Vielmehr bedanken wir uns bei allen Ratsmitgliedern für das große Verständnis, das sie den von der Bürgerinitiative "Alles-dicht-in-Neuenkirchen" vorgebrachten Anregungen zum Thema „Dichtheitsprüfung“ entgegengebracht haben. Wir gehen davon aus, dass sich diese gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auch im neuen Rat fortsetzen wird.

Weiterhin wurde im Antwortschreiben des Bürgermeisters auch eine für Anfang Juni 2014 vorgesehene Informationsveranstaltung der Gemeinde Neuenkirchen in Sachen „Funktionsprüfung“ für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in Aussicht gestellt.

Siegbert Albers , Hartmut Lohrmann - BI-Neuenkirchen

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Autor:

Uwe Gellrich aus Recklinghausen

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