Post ist unterwegs

Für die Bundestagswahl am 24. September erhalten alle Wahlberechtigten in Recklinghausen in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung wird als Brief - und nicht als Karte - verschickt.

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag verhindert sind und nicht persönlich in den Wahlraum kommen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.
Das Briefwahlbüro wird am Montag, 28. August, im Zimmer 1.10 im ersten Obergeschoss im Stadthaus A eröffnet. Der Raum ist barrierefrei zugänglich. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten die Unterlagen zur Briefwahl auf Antrag. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt mit der Öffnung des Briefwahlbüros ab dem 28. August.
Für die Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Der Wähler füllt den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen, schickt ihn per Post an das Briefwahlbüro im Stadthaus A und bekommt anschließend die Unterlagen zugesandt, um dann zu Hause wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift nicht vergessen.
2. Der Wähler füllt den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen, kann dann im Briefwahlbüro im Stadthaus A (Zimmer 1.10, 1. Obergeschoss) die Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen oder auch direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Wichtig: Bitte Personalausweis oder Reisepass bereit halten.

Briefwahlbüro öffnet am 28. August

3. Die Briefwahlunterlagen können auch im Auftrag des Wahlberechtigten einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Dann muss die Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Diese Vollmacht kann allerdings nur genutzt werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
4. Voraussichtlich ab dem 28. August kann der Antrag auf Briefwahl auch online unter www.recklinghausen.de/wahlen gestellt werden. Zur Online-Beantragung wird unbedingt die Wahlbenachrichtigung benötigt.
Wer bis zum 4. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 50-1583 bis 50-1585 melden. So kann schnell geprüft werden, ob der Wähler überhaupt im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Liegt eine Eintragung vor, ist es auch möglich, ohne die Wahlbenachrichtigung seine Stimme abzugeben. Hierzu muss im Briefwahlbüro der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Das Briefwahlbüro ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr.
Telefonische Rückfragen sind während der Öffnungszeiten unter den Rufnummern 02361/50 -1583 bis 50 -1585 möglich. Informationen gibt es auch auf www.recklinghausen.de/wahlen.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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