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Ratgeber
Wie sieht das Fernsehen der Zukunft aus? | Foto: Hans-Walter Ortmann

Frage der Woche: Wer muss GEZ bezahlen?

Früher durften wir an die Gebühreneinzugszentrale zahlen, heute an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Jeder Haushalt soll für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich eine Gebühr zahlen. Ist dieses Konzept des "Rundfunkbeitrags" noch zeitgemäß? Mittlerweile liegt die Gebühr bei 17,98 Euro pro Monat, egal ob in dem Haushalt ein Fernseher, ein Radio oder ein Computer stehen. Denn heutzutage kann man ja mit nahezu jedem Gerät irgendwie "rundfunken". Ein Gutachten...

  • 22.10.15
  • 10
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Politik

Rundfunkgebühren – Nachteilsausgleich für behinderte Menschen muss bestehen bleiben

Ab 2013 wird die bisherige GEZ-Gebühr aus den 50er Jahren zum neuen „Rundfunkbeitrag”. Die monatlich 17,98 Euro bleiben unverändert. Zahlen muss sie dann aber jeder Haushalt – auch wenn er gar kein Radio oder Fernsehgerät besitzt. Die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich zwar offenbar darauf verständigt, Bewohner von Pflegeheimen künftig doch nicht einzeln zur Kasse zu bitten. Die sozialen Härten bleiben aber nach wie vor bestehen. Hier ist nur ein geringer Teil von...

  • Düsseldorf
  • 28.12.12
Politik
Logo GEZ | Foto: GEZ

Das "Aus" der GEZ-Gebühr ist nun endgültig besiegelt, es kommt die Haushaltabgabe

Eine Revolution ist es nicht, aber durchaus eine Zäsur: Die Rundfunkgebühr GEZ wird nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage gestellt. Künftig werden die Menschen in Deutschland nicht mehr pro Gerät zur Kasse gebeten, sondern jeder Haushalt muss zahlen – egal ob er über einen Fernseher, nur ein Radio, einen Internet-PC oder gar kein Empfangsgerät verfügt. Der neue Rundfunkbeitrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Am Freitag stimmte der Kieler Landtag als letztes der 16 Länderparlamente dem...

  • Düsseldorf
  • 01.01.12
Ratgeber
Logo GEZ | Foto: GEZ
3 Bilder

Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte auf demselben Grundstück ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob auch das herkömmliche Erstgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in drei...

  • Düsseldorf
  • 28.08.11
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