Selbsthilfegruppen ─ Regionale Fördergemeinschaft

Symbolfoto: Pixabay.com

Schermbeck. Die regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen im Kreis Wesel fördert auch im Jahr 2017 gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell.

Antragsfrist für die kassenübergreifende Pauschalförderung von regionalen Selbsthilfegruppen ist der 31. März 2017, bis zu dem der Antrag auf Pauschalförderung bei der federführenden Krankenkasse, in 2017 die BKK ARGE NRW (BAN), c/o VIACTIV Krankenkasse, Willy-Brandt-Platz 3 in 46045 Oberhausen, eingegangen sein muss.

Mit diesem Geld werden die Grundkosten einer Selbsthilfegruppe (zum Beispiel anteilige Raummieten, Porto-/Telefonkosten, Fachliteratur, Bürobedarf oder auch Fortbildungskosten…) unterstützt. Zusätzlich zur Pauschalförderung können die Selbsthilfegruppen Anträge auf Förderung von gesundheitsbezogenen Projekten bei den einzelnen Krankenkassen stellen.

Weitere Informationen zum Antragverfahren erhalten Mitglieder der gesundheitlichen Selbsthilfe bei den Gesetzlichen Krankenkassen, unter gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de oder bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Wesel.

Fragen zum Förderverfahren können bei Frau Geldermann und Frau Tinnefeld, Selbsthilfe-Kontaktstelle im Kreis Wesel, gestellt werden. Unter Tel. 02841 / 90000, selbsthilfe-wesel@paritaet-nrw.org oder bei den Krankenkassen vor Ort.

Autor:

Lokalkompass Dorsten aus Dorsten

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