36 Neubürger im Ennepe-Ruhr-Kreis begrüßt

Die Neubürger wurden im Kreishaus in Schwelm willkommen geheißen. | Foto: Kreis
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„Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Mit diesem Satz dokumentierten 36 Menschen aus Europa, Afrika und Asien im Schwelmer Kreishaus ihre Entscheidung, deutsche Staatsbürger zu werden.

 Mit der Übergabe der Einbürgerungsurkunden sind sie offiziell Deutsche, sind gleichberechtigte Bürger der Bundesrepublik Deutschland - mit allen Rechten. „Sie können wählen gehen, selbst für ein Parlament kandidieren, Ihren Beruf frei wählen, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb unseres Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen“, machte Sabine Kelm-Schmidt, stellvertretende Landrätin, deutlich. Aber auch die Pflichten sollte niemand vergessen oder als Last empfinden. Wann immer nötig, gelte es sich für Werte wie Gleichheit und Toleranz, für Respekt und Freiheit einzusetzen.

Der Kreis ist längst ihr Zuhause

„Sie oder Ihre Eltern mögen Ihre Wurzeln in anderen Ländern haben, heute dokumentieren Sie aber auch: Sie alle sind längst in Deutschland und bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis zu Hause“, so Kelm-Schmidt an die Teilnehmer aus 17 Staaten, die aus ihren Wohnorten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter ins Kreishaus gekommen waren.
Seit 2008 lädt die Kreisverwaltung regelmäßig diejenigen zu einer kleinen Feierstunde in den Kreistagssitzungssaal ein, die sich entschlossen haben, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Veranstaltung soll dem Entschluss jedes Einzelnen den Stellenwert und die Aufmerksamkeit verleihen, die ihm gebührt.

Ein langer Weg bis zur deutschen Staatsbürgerschaft

Zudem ist sie für die Beteiligten der Schlusspunkt unter einem oft langen Verwaltungsprozess. Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss schließlich eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen ein seit acht Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, die Möglichkeit, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Außerdem dürfen sich die Bewerber keiner Straftat schuldig gemacht haben.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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