Wer will Schöffe werden in Schwelm?

Die Justiz beschäftigt die Menschen. | Foto: Foto: Gerhard Frassa/pixelio.de
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Über Schuld oder Unschuld angeklagter Bürger urteilen nicht nur Berufsrichter, sondern auch ehrenamtliche Richter, die sogenannten Schöffen. Zurzeit bereitet
die Stadt Schwelm die Vorschlagslisten für die nächste Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen vor, die am 1. Januar 2019 beginnt und am 31.12.2023 endet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 30. April 2018 bei der Stadtverwaltung bewerben.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber aus allen Bevölkerungsschichten,
die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, am Stichtag 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, in Schwelm wohnen und über die notwendige menschliche Reife verfügen.

Die Wahlzeit eines Schöffen beträgt fünf Jahre. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Gerichtsvollzieher, Polizeibeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, Rechtsanwälte, Notare, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sowie Ordensleute können nicht Schöffen werden.

Wer als Schöffe mitarbeiten will, kann sich bei Frau Söhner vom Fachbereich Ratsmanagement/Zentrale Dienste melden. Sie finden Sie im Rathaus, Hauptstraße 14, 2. Etage, Zimmer 210, Tel. 801-212, Email: soehner@schwelm.de.

Jugendschöffen werden beim Jugendschöffengericht in Schwelm bzw. bei der Jugendkammer des Landgerichtes Hagen tätig. Sie sollten sich mit den Problemen von Jugendlichen auskennen und im Umgang mit ihnen erfahren sein. Ansprechpartner ist Herr Dahlke vom Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
der Stadt Schwelm, Moltkestraße 26, Zimmer 308, Telefon 801-296, Email: dahlke@schwelm.de.

Aus den Vorschlagslisten wählt der Rat bzw. der Jugendhilfeausschuss die Kandidaten aus. Im Herbst entscheidet dann der beim Amtsgericht zusammentretende Schöffenwahlausschuss endgültig darüber, wer als ehrenamtlicher Richter oder stellvertretender ehrenamtlicher Richter eingesetzt werden wird.

In ihrer Amtszeit werden die Schöffen und Jugendschöffen von Berufsrichtern über die wichtigsten Gesetze und Strafmaße informiert. Gesetzestexte und Kommentare sollen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht wälzen. Gefragt sind vielmehr Menschenkenntnis und Urteilsvermögen der Laienrichter. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße persönliche Befähigungen wie Unparteilichkeit, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn, soziale Kompetenz, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Eine finanzielle Entlohnung erhalten Schöffen für ihre Tätigkeit nicht. Allerdings werden Ihnen u.a. Zeitversäumnis, Fahrtkosten und Wegegeld materiell entgolten.

Interessierte können den Fragebogen im Internet der Stadt Schwelm aufrufen über www.schwelm.de (unter Aktuelles > Wer möchte Schöffe werden?).
Informationen zur Schöffenwahl finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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