Erörterungstermin für Ausbau der B 236 am 20. Oktober

20. Oktober 2014
09:30 Uhr
Rathaus , 58239 Schwerte
Die B236 soll auf der anderen Seite des Tunnels ab Aplerbecker Mark bis Schwerte vierspurig ausgebaut werden. | Foto: Archiv
  • Die B236 soll auf der anderen Seite des Tunnels ab Aplerbecker Mark bis Schwerte vierspurig ausgebaut werden.
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In das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B 236 von der Aplerbecker Mark in Dortmund bis zur Anschlussstelle der A 1 in Schwerte kommt wieder Bewegung: Am Montag, 20. Oktober 2014 (ab 9.30 Uhr), werden im Bürgersaal der Stadt Schwerte (Rathaus 1) die vorliegenden Einwendungen gegen die modifizierten Planungen des Vorhabenträgers Straßen.NRW erörtert.

Der B 236-Abschnitt soll vierstreifig werden – angesichts der gestiegenen Verkehrsbelastung (nicht zuletzt infolge der Eröffnung des Berghofener Tunnels). Die geplante Maßnahme ist im Bedarfsplan (BPL) für die Bundesfernstraßen unter „vordringlicher Bedarf” eingestuft.

Wer rechtzeitig Stellungnahmen abgegeben beziehungsweise Einwendungen gegen die Planung eingereicht hat, kann diese jetzt im direkten Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW darstellen. Die Einwender können die schriftlichen Gegenäußerungen des Landesbetriebes aus 2006 und 2013 vor dem Erörterungstermin einsehen.

Die Unterlagen können bei der Stadt Schwerte (Bereich für Demografie, Stadtplanung und Umwelt, Rathaus I, Ebene 4, Zimmer 406) bis zum 16. Oktober zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgte bereits am 27. September im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg sowie in den Amtsblättern der Städte Dortmund und Schwerte. Der Termin ist nicht öffentlich. Das heißt: Zugelassen sind nur diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, oder anderweitig von dem Vorhaben Betroffene.

Im Anschluss an den Erörterungstermin erstellt die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss – sofern nicht infolge der neuerlichen
Erörterung weitere Planänderungen vorgenommen werden müssen
.

Verfahren läuft seit 2006

Die Bezirksregierung hatte im März 2006 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen.NRW das Anhörungsverfahren nach § 17 Fernstraßengesetz eingeleitet. Im Frühjahr desselben Jahres lagen die Planunterlagen bei den Städten Dortmund und Schwerte zur allgemeinen Einsicht aus. Damals wurden rund 70 Einwendungen erhoben. Daraus resultierten mehrere Umplanungen. Auch wurde dem Landesbetrieb seitens der Bezirksregierung aufgegeben, ein aktualisiertes Verkehrsgutachten insbesondere mit Blick auf Immissionsbelastungen vorzulegen.

Im Sommer 2013 wurde schließlich das sogenannte Deckblatt I öffentlich ausgelegt. Die modifizierte Planung betrifft vor allem die Umgestaltung von Zufahrten (z.B. Freischütz, Gartenbaucenter Augsburg) sowie die Neuanordnung von Lärmschutzwänden und deren Höhe in einzelnen Abschnitten. Dagegen wurden erneut rund 30 Einwendungen erhoben.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-Süd aus Dortmund-Süd

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