Schwerter Rathaus weist auf Anzeigepflicht von Osterfeuern hin

Wie in jedem Jahr weist das Schwerter Rathaus auf die Anzeigepflicht von Osterfeuern nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte“ hin.

Danach ist das Abbrennen von Osterfeuern spätestens zwei Wochen vor Gründonnerstag vom Veranstalter schriftlich beim städtischen „Bereich Ordnung“ anzuzeigen. Dabei hat die Anzeige Daten wie Datum, Ort und Dauer des Osterfeuers, Art und Menge des Brennmaterials, Name und Anschrift eines Ansprechpartners, sowie Name, Anschrift und Mobiltelefonnummer einer volljährigen, während der Veranstaltung ständig erreichbaren Aufsichtsperson, und die Anzahl der Essens- und Getränkestände zu enthalten. Von der Anzeigenpflicht ausgenommen sind Osterfeuer örtlicher Glaubensgemeinschaften im Rahmen liturgischer Veranstaltungen. In diesem Jahr ist der Anmeldschluss für Osterfeuer Donnerstag, der 15. März, um 18 Uhr.

Osterfeuer sind ausschließlich möglich am Gründonnerstag, 29. März, sowie von Ostersamstag, 31. März, bis Ostermontag, 2. April, jeweils von 18 Uhr bis 24 Uhr.

Vor den Feiertagen besucht die Stadtverwaltung wieder alle Osterfeuerstandorte, vor allem, um die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden, Waldflächen, fließenden oder stehenden Gewässern, Autobahnen oder auch Eisenbahnlinien zu kontrollieren.

Ansprechpartner in Sachen Osterfeueranzeige ist Uwe Klomfaß vom „Bereich Ordnung“, Tel. 02304-104358, E-Mail: uwe.klomfass@stadt-schwerte.de. Anzeigenvordrucke für die Anmeldung von Osterfeuern sind ab sofort bei ihm erhältlich, können von dort angefordert oder aus dem Internet herunter geladen werden. Das Formular ist auf der Seite „http://stadt.schwerte.de“ unter der Rubrik „Anliegen von A-Z“ (Osterfeuer) zu finden.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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