Bundesregierung lehnt Wohnungsnotfallstatistik weiterhin ab!

BAG Wohnungslosenhilfe:
Regierung ignoriert zunehmende Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit

Die Bundesregierung verweigert sich weiterhin der Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik, die Umfang und Entwicklung der Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit abbilden soll.
Dabei wird eine solche Statistik von der gesamten Fachwelt seit mehr als dreißig Jahren gefordert.

Dies erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosen-
hilfe (BAG W), der Dachverband der Wohungslosenhilfe, anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der 10 Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Bund hat Pflicht zur gesetzlichen bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist die Bundesregierung einmal mehr auf die Nicht-Zuständigkeit des Bundes und sieht
einzig die Länder und Kommunen in der Pflicht, die notwendigen Daten zu erheben.
Demgegenüber stellt die BAG W klar, dass der Bund für zunehmende Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit maßgeblich mitverantwortlich ist.

Schließlich bestimmt er mit den Sozialgesetzbüchern II („Hartz IV“) und SGB XII (Sozialhilfe) über den Regelsatz sowie mit der absehbaren Verteuerung der Wohnkosten durch die Energiewende als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes entscheidend mit.

Auch wenn im Rahmen der Föderalismusreform die Zuständigkeit in der Woh- nungspolitik vom Bund auf die Länder verlagert wurde, kann daraus keinesfalls eine Nicht-Zuständigkeit für Bundesstatistiken abgeleitet werden.
Im Gegenteil: Nur der Bund ist in der Lage, für bundeseinheitliche und vergleichbare Statistiken
im gesamten Bundesgebiet zu sorgen.

„Angesichts einer weiter steigenden Wohnungsnot, einer wachsenden Zahl von Räumungsklagen bedrohter Familien und immer mehr wohnungslosen jungen Menschen ist die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage nicht nachvollziehbar“, so Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W.

Die seit dem 1.11.2011 erneuerte landesweite Wohnungsnotfallstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt, dass auch eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik möglich ist.
Dennoch verweist die Bundesregierung unter dem Vorwand der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung nur auf die Bundesländer.

Wie aber die Bundesregierung ohne ein Rahmengesetz, wie die BAG W es fordert, eine bundeseinheitliche Statistik der Bundesländer garantieren möchte, bleibt ihr Geheimnis.

„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass bereits innerhalb eines Landkreises oder eines Regierungsbezirkes die wenigen verfügbaren Zahlen oft nicht vergleichbar sind.
In vielen Gemeinden und Kommunen fehlen aussagekräftige Zahlen sogar völlig“, so Specht.

Eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik ist sehr wohl möglich

Die Bundesregierung behauptet weiterhin, die Mitte der 1990er Jahre vom Statistischen Bundes-
amt erstellte Machbarkeitsstudie zum Umfang der Wohnungsnotfälle in Deutschland sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung einer bundesweiten Wohnungsnotfallstatistik kaum realisierbar und in ihrer Aussagekraft begrenzt sei.

Demgegenüber muss festgestellt werden, dass die Studie zu dem gegenteiligen Ergebnis kam: Eine solche Statistik ist durchführbar!

„Die Antwort der Bundesregierung verschweigt, dass sehr wohl mindestens 90 % der wohnungs-
losen Menschen und vermutlich auch nahezu alle der aufgrund von Mietrückständen von Räumungsklagen Betroffenen erfasst werden.

Da rund 80 % der Räumungsbeklagten wegen Mietrückständen geräumt werden, haben wir auch bei den bedrohten Wohnverhältnissen eine sehr gute Erfassung“, so Specht.
„Es handelt sich also um ein unhaltbares Argument der Bundesregierung, das der Logik folgt: weil wir nicht alle zählen können, zählen wir am besten keinen.“

Zusammenhang von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit belegt.

Der Auffassung der Bundesregierung, dass Wohnungslosigkeit heute nicht mehr in erster Linie auf einem Fehlbestand an Wohnungen, sondern vielmehr auf einer Reihe individueller, psychosozialer Ursachen beruhe, weist die BAG W entschieden als unhaltbar zurück:
„Die Entwicklungen am Wohnungsmarkt, und hier besonders die schnell steigende Preise für Mietwohnungen bei einer gleichzeitigen Zunahme der Haushalte mit Niedrigeinkommen ist eindeutig der entscheidende Treiber für zunehmende Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot“, so Specht.
„Die zunehmende Verarmung immer breiterer Bevölkerungsschichten und der extrem angespannte Wohnungsmarkt sind hauptsächlich für den massiven Anstieg der Wohnungslosigkeit verantwortlich.“

Bis zum Jahr 2017 werden in Deutschland über 800.000 Mietwohnungen, insbesondere in Ballungszentren, Groß- und Universitätsstädten fehlen, wenn nichts getan wird – so der Deutsche Mieterbund.

Da diese fehlenden Wohnungen nicht über Nacht gebaut werden können, zumal der soziale Wohnungsbau praktisch abgeschafft worden ist, werden sich Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit weiter verschärfen.
Die BAG W prognostiziert daher einen Anstieg der Wohnungslosenzahlen auf 380.000 (+33 % gegenüber 2012) bis zum Jahr 2016.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer BAG W, (05 21) 1 43 96 – 15
Mobil 0151/25250211, thomasspecht@bagw.de
oder
Dr. Rolf Jordan, Fachreferent der BAG W (05 21) 1 43 96 - 12, rolfjordan@bagw.de

Autor:

Gudrun Körber aus Schwerte

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