"Schmerzhafte Entscheidung": Infoabend zum Friedhof Wandhofen

Erst wenn das letzte Nutzungsrecht abgelaufen ist, würde der Friedhof Wandhofen mit der sogenannten „Entwidmung“ seine Funktion verlieren. Würde der Friedhof Wandhofen geschlossen, wäre er aber noch so lange ein Friedhof, wie Nutzungsrechte an Grabstätten bestehen. Foto: Paulitschke
  • Erst wenn das letzte Nutzungsrecht abgelaufen ist, würde der Friedhof Wandhofen mit der sogenannten „Entwidmung“ seine Funktion verlieren. Würde der Friedhof Wandhofen geschlossen, wäre er aber noch so lange ein Friedhof, wie Nutzungsrechte an Grabstätten bestehen. Foto: Paulitschke
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Eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Friedhof und Trauerhalle Wandhofen“ findet am Donnerstag, 2. Februar um 18 Uhr in der Gaststätte „Zum Haseneck“, Wandhofener Straße 43, statt.

Hierzu lädt die Stadtverwaltung alle Bürger ein. Die Presseberichterstattung der vergangenen Wochen hätten nachvollziehbar zu einer großen Verunsicherung in der Schwerter Bevölkerung geführt, insbesondere im Ortsteil Wandhofen.

Um die bestehende Verunsicherung aufzuklären, Fragen zu beantworten und natürlich auch Anregungen aus der Bürgerschaft entgegen zu nehmen, haben sich auf Vorschlag von Bürgermeister Heinrich Böckelühr die Vorsitzenden der Ratsfraktionen und die Mitglieder der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „Kommunale Friedhöfe“ in kurzfristig auf die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung verständigt.

Ein gleichlautender Antrag der SPD-Fraktion an den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt, der am 17. Januar tagt, müsste formal zunächst an den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen verwiesen werden, da die Zuständigkeit für Friedhofsangelegenheiten bei diesem Fachausschuss liegt. Rede und Antwort stehen bei diesem Informationsabend die Stadtkämmerin und Beigeordnete Bettina Brennenstuhl, der zuständige Fachdienstleiter Thomas Holtmann und der Leiter des Baubetriebshofes Gerhard Krawczyk.

Gebühren für Friedhöfe steigen

Seit fast zwei Jahren beschäftigen sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Ratsfraktionen und Vertretern der Fachverwaltung, sowie der Ältestenrat der Stadt Schwerte intensiv mit der Zukunft der fünf städtischen Friedhöfe. Anfang Juni 2016 unternahmen Mitglieder der Ratsfraktionen eine Besichtigung aller kommunalen Friedhöfe in der Ruhrstadt. Anlass dafür war und ist insbesondere die Beantwortung der Frage, wie die Friedhofsgebühren mindestens stabil gehalten werden können.

„Leider stehen nicht nur die Stadt Schwerte, sondern alle Kommunen mit gemeindeeigenen Friedhöfen vor der Problematik, dass die Friedhofsgebühren von Jahr zu Jahr steigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig“, erläutert Kämmerin Bettina Brennenstuhl.

Bei der Betrachtung der fünf kommunalen Friedhöfe in Ergste, Villigst, Westhofen, Wandhofen und Schwerte-Mitte durch die Arbeitsgruppe zeigte sich, dass die Anzahl der Bestattungen auf dem Friedhof Wandhofen sowie die Zahl der Nutzungen der dortigen Trauerhalle deutlich unter den Zahlen der übrigen vier städtischen Friedhöfe liegt. Hinzu kommt, dass der bautechnische Zustand der Trauerhalle Wandhofen seit Jahren marode ist.

Die Arbeitsgruppe hat daher aus gesamtstädtischer Sicht vorgeschlagen, den Friedhof im Ortsteil Wandhofen zu schließen und die Trauerhalle abzureißen. Bei dieser Lösung waren und sind sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass dies eine schmerzhafte Entscheidung ist.

Schwierige Finanzlage

Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Finanzlage der Stadt Schwerte müsse jedoch eine Entscheidung im Sinne der gesamten Stadt getroffen werden. Die bittere Konsequenz dabei sei auch, dass die Infrastruktur in den einzelnen Ortsteilen reduziert werden muss. Würde dies jedoch nicht geschehen, träfe es die gesamte Schwerter Bevölkerung und damit auch wieder den einzelnen Ortsteil.
Würde der Friedhof Wandhofen geschlossen, wäre er aber noch so lange ein Friedhof, wie Nutzungsrechte an Grabstätten bestehen.

INFO

- Da insbesondere für die Ehegatten/Partner der bereits verstorbenen Ehegatten/Partner die Schließung eine große emotionale Belastung darstellt, schlägt die Arbeitsgruppe eine Ehegatten-/Partnerregelung vor.

- Damit könnten Partner bereits verstorbener Ehegatten/Partner bei diesem bestattet werden.

- Das Nutzungsrecht würde in diesem Fall auf maximal 25 Jahre (= Ablauf der Ruhezeit) verlängert. Sofern das Nutzungsrecht des verstorbenen Partners bereits vor dem Versterben des überlebenden Partners ausgelaufen sein sollte, könnte jedoch keine Bestattung mehr auf dem Friedhof Wandhofen erfolgen.

- Ein weiterer Vorschlag der Arbeitsgruppe, um die Folgen der Schließung abzumildern ist, dass bereits verstorbene Partner auf Kosten der Stadt umgebettet werden. "Emotionale Belastung"

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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