Kommunalaufsicht: Stadt Schwerte hat alles richtig gemacht!

„Anhand der mir vorgelegten Unterlagen sind Anhaltspunkte für eine Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften nicht ersichtlich“ – so lautet die klare Aussage der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Unna zu der Eingabe der WfS-Fraktion wegen des Verkaufs eines Grundstücks an der Ostenstraße.

Bekanntlich hatte die WfS-Fraktion im März nach der Entscheidung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen (AWF) zum Verkauf eines Grundstückes an der Ostenstraße den Landrat des Kreises Unna als Untere Kommunalaufsichtsbehörde um Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses angerufen. Jetzt ließ der Landrat in einem von Kreisdirektor Dr. Thomas Wilk unterzeichneten Schreiben mitteilen, dass „die Stadt Schwerte für den Verkauf ein offenes, transparentes Verfahren gewählt“ habe. Die Stadt Schwerte habe „die Verkaufsabsicht im Internet veröffentlicht, dies mit Presseveröffentlichungen begleitet und den Interessenten aussagefähige Unterlagen zur Verfügung gestellt. Anhaltspunkte dafür, dass die Interessenten ungleich behandelt worden wären, sind nicht ersichtlich“, heißt es in dem Schreiben.

Auch ein Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorschriften ist nach Auffassung der Kommunalaufsichtsbehörde durch den Verkauf an den Interessenten mit dem zweithöchsten Angebot nicht zu konstatieren. Die Stadt Schwerte habe „nicht willkürlich auf eine höhere Einzahlung verzichtet, sondern ihre Entscheidung nach Abwägung der vorgelegten Nutzungskonzepte getroffen“. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden, „zumal das Bietverfahren so angelegt war, dass die Entscheidung auch von der beabsichtigten Nutzungskonzeption abhängig ist“, so das Schreiben aus dem Unnaer Kreishaus.

Auch dem „vergaberechtlichen Transparenzgebot“ sei wegen der vorhandenen Altlasten auf dem Grundstück durch die Erwähnung im Exposé nebst des Schreibens der Umweltbehörde bei den Ausschreibungsunterlagen „hinreichend Rechnung getragen“.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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