„Große Hunde“ werden teurer: Gebührenerhebung ab 1. August

Manch ein Schäferhund (Beispielfoto) kann 40 Kilo wiegen. | Foto: Tierheim Oberhausen
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Bei der Anmeldung eines „großen Hundes“ wird durch den Bereich Ordnung der Stadt Schwerte ab dem 1. August eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Diese neue Gebühr basiert auf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes. In Nachbarkommunen fallen diese Gebühren bereits an.

Verpflichtend zur Anzeige eines „großen Hundes“ nach dem Landeshundegesetz NRW waren die Hundehalter bereits zuvor, doch bislang mussten die Besitzer für diesen Verwaltungsakt nichts bezahlen. Es mussten lediglich Unterlagen wie ein Sachkundenachweis, die Chip-Nummer und ein Haftpflichtversicherungsnachweis eingereicht werden. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Groß ist ein Hund nach dem Landeshundegesetz NRW, wenn er mehr als 20 Kilo Gewicht auf die Waage bringt und/oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm misst. Diese Vierbeiner sind aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Bereich Ordnung anzuzeigen - zusätzlich zur Anmeldung aus steuerrechtlichen Gründen, die für jeden Hund obligatorisch ist.

Alle diejenigen, die bereits einen „großen Hund“ angemeldet haben, sind nicht von der neuen zusätzlichen Gebühr betroffen. Rückwirkend wird keine Gebühr erhoben.

Für weitere Fragen steht Uwe Klomfaß vom Bereich Ordnung der Stadt Schwerte, Tel. 104358, E-Mail: uwe.klomfass[at]stadt-schwerte.de, zur Verfügung.

Autor:

Tobias Weskamp aus Dortmund-Ost

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