Kosten für Pflege und Heim - Wann zahlen Kinder für ihre Eltern?

Pflegebedürftige Menschen, die in Heimen leben, erhalten von der gesetzlichen Pflegeversicherung höchstens 1995 Euro monatlich. Unterbringung und Versorgung kosten aber oft das Doppelte. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, um diese Lücke zu schließen, springen die Sozialämter ein. Doch vorher nehmen sie die Nachkommen in die Pflicht: Diese müssen Unterhalt für ihre Eltern zahlen – während sie oft noch eigene Kinder großziehen. Welche finanziellen Belastungen als zumutbar gelten und welche Vermögen unangetastet bleiben, erklärt der Ratgeber „Elternunterhalt“ der Verbraucherzentrale NRW.
Das aktualisierte Buch erläutert die Rechtsgrundlagen und zeigt anhand anschaulicher Beispiele, wie die Sozialhilfeträger die Leistungsfähigkeit eines Kindes prüfen. Leser lernen, worauf bei den Angaben zu Einkommen, Vermögen, Wohnsituation und Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern zu achten ist. Für Fälle, in denen keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, bietet das Buch Ratschläge zu Rechtsstreitigkeiten.
Der Ratgeber kostet 12,90 Euro und ist in der örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Schwerte am Westwall 4 erhältlich

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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