Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Wünsche festhalten, Vertreter bestimmen

Will eine Komapatientin, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt wer­den? Will ein orientierungsloser tödlich Erkrankter über eine Magensonde er­nährt werden? Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen. Und jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Situation geraten, in der er den eige­nen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb, sich rechtzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche schriftlich festzuhalten – in medizinischer Hinsicht ebenso wie zu Rechts- und Finanzfragen. Worauf dabei zu achten ist, erläutert der neu aufge­legte Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfü­gung“.

Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Wichtig ist dabei nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wer“: Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen? Zu­gleich zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn keine Voll­machten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe sind ein Thema.

Der Ratgeber kostet 9,90 Euro und ist in der Beratungsstelle der Verbrau­cherzentrale NRW in Schwerte am Westwall 4 erhältlich.

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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