Heckenschnitt

Beiträge zum Thema Heckenschnitt

Natur + Garten
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Natur und Garten
Das ist beim Grünschnitt jetzt noch erlaubt! Hinweise für Mendener Gartenfreunde!

Die ersten Vorboten des Frühlings sind auch in Menden spürbar und viele Bürgerinnen und Bürger ruft es deshalb in den heimischen Garten. Zwischen dem 1. März und 30. September gibt es allerdings einige Regeln, die Gartenliebhaber beachten müssen, wenn sie Hecken und Sträucher pflegen wollen, um sowohl ihre Pflanzen als auch die Umwelt zu schützen. Jederzeit erlaubt sind laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Wenn...

  • Menden (Sauerland)
  • 11.03.24
  • 1
Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Überregionales

Ab 1. März Einschränkungen beim Schnitt von Hecken und Bäumen

Kreis. An Straßen und in Parks werden aktuell vielerorts Heckengeschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30. September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen sollten. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt...

  • Menden (Sauerland)
  • 28.02.18
Überregionales

Ab März Schonzeit für Hecken

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Auch dürfen Bäume mit Horsten nicht gefällt werden. Balve. Die siebenmonatige Schonzeit der vorgenannten Pflanzen dient insbesondere auch dem Schutz der heimischen Tierwelt. Hecken und Gebüsche sowie Röhricht und Schilf sind nicht nur attraktive, belebende Elemente in Garten...

  • Menden (Sauerland)
  • 19.02.17
  • 1
Überregionales

Verkehrssicherheit durch Grünschnitt

Arnsberg. Es kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Beeinträchtigungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken entstehen. Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer werden dadurch gestört. Die Stadt Arnsberg bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger darum, ihre privaten Hecken, Bäume und Sträucher regelmäßig...

  • Menden (Sauerland)
  • 08.03.16
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