Rückschnitt

Beiträge zum Thema Rückschnitt

Natur + Garten
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Natur und Garten
Das ist beim Grünschnitt jetzt noch erlaubt! Hinweise für Mendener Gartenfreunde!

Die ersten Vorboten des Frühlings sind auch in Menden spürbar und viele Bürgerinnen und Bürger ruft es deshalb in den heimischen Garten. Zwischen dem 1. März und 30. September gibt es allerdings einige Regeln, die Gartenliebhaber beachten müssen, wenn sie Hecken und Sträucher pflegen wollen, um sowohl ihre Pflanzen als auch die Umwelt zu schützen. Jederzeit erlaubt sind laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Wenn...

  • Menden (Sauerland)
  • 11.03.24
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Ratgeber
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit von Dienstag, 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können...

  • Balve
  • 16.02.22
Natur + Garten
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Unser Rosenstrauch! Eine Blütenpracht.

Obwohl meine Mama und ich den Rosenstrauch im letzten Jahr sehr, sehr stark zurückgeschnitten haben, kommen wir aus dem Staunen nicht mehr heraus. Was da doch herausgekommen ist. Stundenlang könnte ich ihn mir ansehen, aber nicht zu nahe. Es summt und brummt dort. Fotografiert habe ich den Rosenstrauch am Sonntag um 12.00 Uhr, 09.06.2019

  • Menden (Sauerland)
  • 09.06.19
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Überregionales

Gartenbesitzer in der Pflicht

Balve. Die Stadt Balve mahnt ihre Bürger an, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen auszulichten beziehungsweise zurück zu schneiden. Teilweise sei der Bewuchs an öffentlichen Gehwegen und Straßen so üppig, dass Fußgänger gezwungen seien, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Die vorgeschriebene lichte Höhe über einen Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m, über einer Fahrbahn 4,50 m. Durch den Bewuchs würde teilweise auch die Sicht auf Verkehrszeichen erheblich behindert. Das kann zur...

  • Menden (Sauerland)
  • 06.07.17
Natur + Garten
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Unser Haselnussbaum

Mittwoch, 09.03.2016 Unser Haselnussbaum ist sehr groß geworden. Daher haben wir uns für einen Rückschnitt entschieden. Oh, ich bin nun gespannt, wie der Baum in einigen Monaten aussieht. Ich habe mir sagen lassen, dass Haselnussbäume schnell und üppig wachsen.

  • Menden (Sauerland)
  • 10.03.16
  • 5
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