Beschäftigungspflicht

Beiträge zum Thema Beschäftigungspflicht

Wirtschaft

Inklusion
45,2 Prozent der Essener Betriebe kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach

Nach den aktuellen verfügbaren Daten waren 2021 in Essen 9.479 Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern kommen in Essen 45,2 Prozent ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach. Diese sogenannte Erfüllungsquote bewegt sich in den letzten Jahren auf einem konstanten Niveau. So lag die Quote 2017 bei...

  • Essen
  • 26.05.23
Ratgeber
Bis spätestens Donnerstag, 31. März müssen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. | Foto: Lokalkompass

Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung
Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens Donnerstag, 31. März, ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Diese Pflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Am schnellsten geht es elektronisch. Kostenfreie Software Um...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 28.02.22
  • 1
Wirtschaft
Schwerbehinderte Mitarbeiter/innen unterliegen besonderen Meldeauflagen. | Foto: Bundesarbeitsagentur

Daten der Arbeitsagentur bis 31. März melden
Beschäftigung behinderter Menschen in den Kreisen Wesel und Kleve

Unternehmen in den Kreisen Wesel und Kleve müssen bis zum 31. März ihre Daten an die Arbeitsagentur Wesel melden. Dafür steht eine kostenlose Software zur Verfügung. Sabine Hanzen-Paprotta von der für die Region zuständigen Arbeitsagentur in Wesel teilt mit: Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die BA prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die...

  • 05.01.21
Politik

Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet an alle Arbeitgeber, die aus Sicht der BA der Beschäftigungspflicht unterliegen, ein elektroni-sche Programm zur Überprüfung der Beschäftigungs- und Anzeige-pflicht. Wer als beschäftigungspflichtiger kein Anschreiben erhält, kann das Programm auch aus dem Internet herunterladen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäfti-gungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf...

  • Duisburg
  • 08.01.15
Ratgeber

Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

In den letzten Wochen erreichten Arbeitgeber in den Kreisen Kleve und Wesel Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Unternehmen ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, hat eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Anzeige muss bis spätestens 31. März 2013 an die für den Hauptsitz des Unternehmens zuständige Agentur für...

  • Wesel
  • 17.01.13
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