Brauchtum
Regeln für das Abbrennen von Osterfeuern
Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist in Oberhausen grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme stellen die Osterfeuer und so genannte Brauchtumsfeuer dar. Diese dürfen von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Sie müssen allerdings im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein und beim Bereich für öffentliche Ordnung angezeigt werden. Kontakt: anke.helbing@oberhausen.de, Tel. 825-2500, oder...