Lärmaktionsplan Haltern

Beiträge zum Thema Lärmaktionsplan Haltern

Ratgeber
Für Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) müssen die Städte sogenannte Lärmaktionspläne aufstellen. Foto: Archiv

Bürger in Haltern können gegen Lärm vorgehen

Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stadt Haltern am See Haltern. Gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen. Der mit Beschluss vom 29.09.2016 gültige Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. Stufe, muss fortan in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die...

  • Haltern
  • 10.04.18
Ratgeber
Der Lärmaktionsplan ist ein Werkzeug zur Bewertung der Lärmsituation an Schienenwegen und bei der Planung von Lärmschutzmaßnahmen. Er enthält Ziele und Strategien zur Lärmminderung. Foto: Archiv

Zugverkehr soll auch in Haltern leiser werden

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes Haltern. Die Stadtverwaltung Haltern am See macht auf den Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes aufmerksam. Betroffen davon ist die Strecke Münster-Recklinghausen und damit auch Haltern am See. Der Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion verfügbar.  Er ist das...

  • Haltern
  • 07.02.18
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