Residenzpflicht

Beiträge zum Thema Residenzpflicht

Politik

SG Dortmund verurteilt Kürzung wegen ungenehmigter Ortsabwesenheit beim Jobcenter Märkischer Kreis

Als ein Leistungsberechtigter für die Zeit vom 29. Juli bis 18. August 2013 beim Jobcenter Märkischer Kreis einen Urlaubswunsch anmeldete, stellte sich der zuständige Arbeitsvermittler stur und verweigerte seine Zustimmung. Der Langzeitarbeitslose wagte es trotzdem drei Wochen zu verreisen. Daraufhin stellte das Jobcenter die Zahlung der Regelleistung samt Mietkostenanteil für den Zeitraum der Abwesenheit ein. Zwei Widersprüche und zwei Klagen später, muss das Geld vollständig nachgeleistet...

  • Dortmund-City
  • 06.01.17
  • 1
Politik

Jutta Eckenbach für Wiedereinführung der Residenzpflicht

Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung der Residenzpflicht im Rahmen des Asylpaketes II für anerkannte Flüchtlinge. Jutta Eckenbach: „Ich unterstütze diese Forderung der Bundesregierung und halte die Änderungen für dringend geboten. Leider hat die Entwicklung nach der Aufhebung der Residenzpflicht gezeigt, dass diese Entscheidung falsch war. Im Rahmen des Rechtsstellungsverbesserungsgesetz, welches zum 1.1.2015 in Kraft getreten war, wurde die Residenzpflicht für Asylsuchende und...

  • Essen-Nord
  • 15.01.16
Politik

Jobcenter Märkischer Kreis: Leistungseinstellung wegen genehmigter Ortsabwesenheit

Dass Hartz IV seltsame Blüten treibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dass in vielen Jobcentern Willkür herrscht auch. Jetzt hat das Jobcenter Märkischer Kreis sich wieder einmal selbst übertroffen. Eine leistungsberechtigte Person meldete sich Ende Juli ordnungsgemäß „ortabwesend“, weil sie wenigstens das Gefühl von Urlaub erleben wollte. Noch am Freitag, den 24.07.2015 ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid: „Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zur Sicherung des...

  • Iserlohn
  • 07.08.15
  • 7
  • 1
Politik

Reiseverbote für Erwerbslose im Märkischen Kreis?

Nur unter ganz bestimmten Auflagen gestattet der Gesetzgeber Hartz IV-Beziehern für 15 Tage die Abwesenheit vom Wohnort. Ansonsten gelten Reiseeinschränkungen wie in der Ex-DDR. Diese sind in der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) festgeschrieben. Zweck des Reiseverbots Genereller Zweck der (alten und neuen) Residenzpflicht des § 7 Abs. 4a SGB II ist es, dem Vorrang der Eingliederung in Arbeit Geltung zu verschaffen und Personen, die sich dem unerlaubt entziehen, von Leistungen auszuschließen (vgl....

  • Iserlohn
  • 19.12.14
  • 1
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