Na sowas: Flughafen verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil - Aber Schluss ist damit noch lange nicht

Erweiterte Betrreibszeiten - oder nicht? Der Flughafen will das Urteil gegen eine Ausdehnung akzeptieren - und in einem neuen VErfahren um eine Verlängerung kämpfen. | Foto: DTM
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Anfang Dezember 2015 urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) über die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten für den Flughafen Dortmund. Die Genehmigung wurde durch das Urteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt,
aber nicht aufgehoben.

Bestätigt hat das Gericht, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen. Allerdings stellte das OVG fest, dass die mangelnde Plausibilität des Nachtflugbedarfs sowie Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrsinteressen und der Lärmschutzinteressen der Anwohner die Rechtswidrigkeit der Genehmigung ausgelöst haben. Diese Mängel können in einem ergänzenden Verfahren behoben werden.

Nach Prüfung der am 15. Januar 2016 zugestellten Urteilsbegründung äußert Flughafen-Geschäftsführer Udo Mager sich zum weiteren Vorgehen: “Wir werden die Nichtzulassung der Revision nicht anfechten. Wenn sich die anderen Verfahrensbeteiligten entsprechend verhalten, wird das Urteil zum 15. Februar 2016 rechtskräftig.“ Damit gelten wieder die bisherigen Betriebszeiten von 6.00 – 22.00 Uhr zuzüglich einer kontingentierten Verspätungsregelung für Landungen bis 23.00 Uhr.

Der Flughafen hat bereits einen Antrag auf Durchführung eines ergänzenden Verfahrens auf den Weg gebracht und die Bezirksregierung Münster um dessen Einleitung gebeten. „Wir halten an unserem Antrag auf Betriebszeitenerweiterung unverändert fest und werden die für eine mängelfreie Abwägung des Verkehrsbedarfs notwendigen Daten in Abstimmung mit der Bezirksregierung
Münster zeitnah zur Verfügung stellen. So kann die Bedarfsbegründung in der erforderlichen Weise plausibilisiert und die Grundlage für die vom Gericht beanstandete Abwägung der Bezirksregierung vervollständigt werden.“

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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