Regionalplan mit Forensik auf der "Kleinen Höhe" ist nun rechtskräftig

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Der geänderte Regionalplan mit der Fläche „Klinik Wuppertal“ steht jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. Damit ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Das Bebauungsplanverfahren für die Forensik an der "Kleinen Höhe" auf den Feldern an der Grenze von Neviges zu Wuppertal nimmt damit die nächste große Hürde.

Seit mehreren Jahren schon wird der mögliche Standort der geplanten Forensik diskutiert. Sowohl die Bürgerinitiative "Kleine Höhe" als auch die Bürgerinitiative "Keine Forensik auf Lichtscheid" kämpfen gegen den Bau in ihrem Wohngebiet. Im März wurde der Antrag der Bürgerinitiative "Kleine Höhe" in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Wuppertal abgelehnt. Die Mitglieder der Initiative hatten beantragt, dass andere Flächen nochmals geprüft werden, um eine Standort-Alternative zu finden. Leider ohne Erfolg!

Mehr Klarheit und nächste Schritte im Bebauungsplanverfahren

Die Bürgerinitiative "Keine Forensik auf Lichtscheid" hingegen erwartet vom Land nun rasch Klarheit über Umzug oder Verbleib der Bereitschaftspolizei und von der Stadt Wuppertal nächste Schritte im Bebauungsplanverfahren an der "Kleinen Höhe". Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf war in einem mehrjährigen Verfahren unter Beteiligung von Bürgern überarbeitet und geändert worden. In Wuppertal ist nun auf Regionalplanebene an der "Kleinen Höhe" ein „allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzung" ausgewiesen. Im Regionalplantext ist hier die zweckgebundene Nutzung „Klinik Wuppertal“ - also die Forensik - vorgesehen.
"Laut Regionalplan sind hier künftig „Planungen für die Nutzung, die nicht unter die Zweckbindung fallen“ ausgeschlossen. Damit fällt das Gelände für die ursprünglich dort vorgesehene Gewerbebebauung weg und kann nur noch für die Forensik genutzt werden", erläutert Georg Weber von der Bürgerinitiative "Keine Forensik auf Lichtscheid". Wuppertal ist damit die einzige Kommune im Landgerichtsbezirk, in der auf Regionalplanebene ein Gebiet speziell für eine Forensik ausgewiesen ist. „Das Land muss nun schnellstens entscheiden, ob die Bereitschaftspolizei an der Müngstener Straße bleibt oder an die Parkstraße umzieht. Von der Stadt erwarten wir, dass zügig weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren an der ,Kleinen Höhe' unternommen werden“, stellt Weber klar. „Die Bürger haben nach nun fast sechsjähriger Hängepartie endlich Klarheit und eine abschließende Entscheidung verdient.“

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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