Eine große Menge Wasser sickerte ins Erdreich... Wer trägt die Kosten?

Eine Wasserrechnung in Höhe von 155.000 Euro - da würde wohl jedem erst einmal flau im Magen werden, wenn er diese bezahlen soll. Anders geht es auch nicht Frank Behrend, Geschäftsführer der Domizil Wohnfühlen GmbH. Denn eine solch hohe Rechnung wurde durch die Stadtwerke Velbert an das Domizil Burgfeld in Neviges zugestellt, eine Einrichtung an der Emil-Schniewind-Straße in Neviges, die circa 120 ältere Menschen in diversen Wohn- und Betreuungsangeboten beherbergt. Wie kam es dazu? Wer zahlt diese Rechnung? Wer ist zuständig? Und wer ist im Recht? All diese Fragen beschäftigen den regionalen Versorger und die Domizil Geschäftsführung seit einigen Tagen. Einig ist man sich bei den Antworten leider nicht.

"Anfang Mai teilten uns die Stadtwerke mit, dass es im Bereich der Zuleitung zu einem Wasserrohrbruch gekommen sein muss, denn ein sich in einem Straßenschacht befindlicher - und für uns unzugänglicher - Zähler würde einen außerordentlich hohen Wasserverbrauch anzeigen", informiert Behrend über die Anfänge des Dilemmas. Da man in der Einrichtung bisher keinen Austritt von Wasser festgestellt hatte, ging man davon aus, dass es sich nicht um einen größeren Schaden handeln würde. Aber weit gefehlt: Nachdem die Hauptwasserleitung abgestellt und eine Fachfirma beauftragt wurde, stellte sich heraus, dass es einen Rohrbruch im Bereich des Wendehammers Reiger Weg gegeben haben muss. 70.000.000 Liter Wasser sind hier über einen längeren Zeitraum einfach ins Erdreich geflossen.

Während es sich aus Sicht der Domizil Geschäftsführung um öffentlichen Straßenraum handelt, sehen die Stadtwerke Velbert die Verantwortung bei der Senioren-Einrichtung. "Mittlerweile ziemlich hilflos schalteten wir einen Rechtsanwalt ein, denn eine Leitung im öffentlichen Straßenraum kann ein Wasserabnehmer wie wir nicht mal eben reparieren. Zwar hatten uns die Stadtwerke freundlicherweise eine Firma empfohlen, diese musste aber erst einen Antrag bei der Stadt stellen und sich darüber hinaus auch noch mit einer Firma hinsichtlich weiterer Gasleitungen abstimmen", so Frank Behrend. Vier Monate seien vergangen. "Die Firma hatte zu unserem Übel den Auftrag storniert, zwischenzeitlich hatten wir an einem zweiten Hausanschluss eine Notversorgung über unser Grundstück gelegt. Denn die Stadtwerke fühlten sich nicht zuständig."

Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Domizil die Rechnung erstmal zu zahlen hat. Der Schriftverkehr zwischen den mittlerweile tätigen Anwälten läuft. "Das Schlimme an dieser Geschichte ist nicht, dass wir uns noch immer über rechtliche Zuständigkeiten streiten. Auch nicht, dass rechtlich noch geklärt werden muss, wer den Schaden zu tragen hat", sagt der Geschäftsführer des Domizil. "Bedrückend ist, dass es den Stadtwerken mit öffentlichem Versorgungsauftrag vollkommen egal zu sein scheint, wie die Wasserversorgung unserer älteren Menschen gesichert wird."

Stellungnahme der Stadtwerke Velbert

Inzwischen haben die Stadtwerke Velbert reagiert und eine Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht, um ihr Handeln zu erklären: "[...] Nachdem nötige Installationsarbeiten seitens des Domizil rund vier Monate nach Erkennen des Vorfalls vorgenommen wurden, konnten die Stadtwerke Velbert erst aktiv werden. Nach der späten Beauftragung seitens des Domizils wurden die erforderlichen Umrüstungsaufgaben seitens des Versorgers
sofort am gleichen Tag umgesetzt. Da es sich um eine private Leitung handelt, bedarf es dafür der Beauftragung des Eigentümers, ebenfalls liegen Schäden in dessen Verantwortung." Aus Sicht der Stadtwerke wurde der Prozess bezüglich der Einrichtung einer sicheren Wasserversorgung des Domizils als auch bezüglich der Klärung von Zuständigkeiten unnötig verzögert. „Richtig ist, dass es bereits mehrfach Gespräche zu diesem Fall mit Herrn Behrend gab“, nimmt Bert Gruber, Vertriebs- und Marketingleiter der Stadtwerke Velbert, Stellung. „Diese Gespräche haben wir gesucht, um eine sichere Wasserversorgung gewährleisten zu können. Sobald wir den Auftrag bekamen, sind wir sofort aktiv geworden. Wir bedauern insbesondere für die Bewohner sehr, dass wir die notwendigen Arbeiten erst so spät vornehmen durften.“

Die Stadtwerke begrüßen grundsätzlich bei der Frage rund um die Wasserrechnung eine einvernehmliche Einigung mit der Domizil Geschäftsführung. „Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, werden wir eine gerichtliche Klärung anstreben müssen“, ergänzt Gruber. Bei der schadhaften Leitung handelt es sich um eine private Leitung des Domizil, weswegen die Zuständigkeit auch in deren Verantwortungsbereich fällt. Es ist das Ziel der Stadtwerke Velbert, verursachungsgerecht abzurechnen, um die Allgemeinheit nicht unnötig zu belasten. Nicht zuletzt deshalb spielt der Punkt der Sorgfaltspflicht seitens
des Wasserzählerinhabers eine entscheidende Rolle.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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