Kinder für die Grundschule anmelden

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Die Schulverwaltung bittet alle Erziehungsberechtigten, ihre zum 1. August schulpflichtig werdenden Kinder Ende Oktober bei der Leitung einer Grundschule anzumelden. Schulpflichtig werden dann alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die es danach vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind, also schulfähig sind.
Außerdem sind Kinder anzumelden, die bereits schulpflichtig sind und vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Körperlich und geistig behinderte Kinder unterliegen auch der Schulpflicht, so dass deren Erziehungsberechtigten sie ebenfalls anmelden müssen.
Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie den Anmeldebogen der anzumeldenden Kinder vorzulegen und die Schulneulinge vorzustellen.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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