Immobilienbewertung im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung

Aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder altersbedingt kann es dazu kommen, dass ein Mensch nicht mehr für sich selber rechtskräftig handeln kann. Sollte nicht in gesunden Tagen eine entsprechend ausgestaltete Vorsorgevollmacht (wichtig: unbedingt von einer Patientenverfügung zu unterscheiden!) durch einen Notar erstellt worden sein, bestellt das Betreuungsgericht – dieses ist eine Abteilung des Amtsgerichts – einen rechtlichen Betreuer für die geschäfts- oder einwilligungsunfähige Person. Dieses kann ein Verwandter sein. In den traurigen Fällen, dass kein Angehöriger mit dieser Aufgabe betraut werden kann, werden Mitarbeiter von Betreuungsbüros oder Berufsbetreuer vom Amtsgericht hierzu ernannt.

Natürlich handelt es sich um eine ausgesprochen verantwortungsvolle Aufgabe, die u. a. die Regelung von Vermögensangelegenheiten im Sinne der betreuten Person umfasst. Um sicherzustellen, dass der vom Amtsgericht ernannte Betreuer im Sinne der handlungsunfähigen Person agiert, muss der Betreuer dem zuständigen Rechtspfleger seine Entscheidungen und Maßnahmen darlegen. Hierzu kann es auch gehören, dass eine im Eigentum des Betreuten befindliche Immobilie verkauft werden soll. Dieses ist z. B. regelmäßig dann der Fall, wenn sich der Betreute in einem Pflegeheim befindet, es klar ist, dass er nicht mehr in seine Immobilie zurückkehren kann und der Verkaufserlös benötigt wird, um die Kosten des Pflegeheims begleichen zu können.
Zum Schutz des Betreuten muss der verantwortliche Rechtspfleger in dieser Situation dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags zustimmen (und zwar auch dann, wenn ein Angehöriger mit der Betreuung beauftragt ist!). Dieses wird der Rechtspfleger nur dann tun, wenn er ebenfalls die Notwendigkeit des Immobilienverkaufs sieht und überzeugt ist, dass das Objekt zu einem marktgerechten Preis verkauft wird.
An dieser Stelle werde dann ich als Sachverständiger für Immobilienbewertung aktiv: Das von mir erstellte Verkehrswertgutachten ist dann eine der Entscheidungsgrundlagen für die Zustimmung zum Immobilienverkauf.

Mit Blick auf die zunehmende Alterung der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass dieser hier dargestellte Anlass für eine sachkundige Immobilienbewertung in der Zukunft noch häufiger eintreten wird.

An dieser Stelle möchte ich aber auch einmal auf die außergewöhnliche Arbeit der Berufsbetreuer bzw. der Mitarbeiter von Betreuungsbüros hinweisen: So wie ich sie im Rahmen meiner Tätigkeit kennengelernt habe, gebührt diesen eine besondere Anerkennung! Sie werden gerufen, wenn sich sonst niemand mehr um die handlungsunfähige Person kümmern kann. Oftmals erwarten sie verwahrloste Personen, die in teilweise chaotischen Verhältnissen hausen. Sich diesen Menschen anzunehmen, sicherzustellen, dass sie zukünftig gut versorgt sind und die überaus unangenehme Arbeit zu übernehmen, wieder Ordnung in manchmal vermüllten Lebensräumen zu schaffen – das alles verdient meinen höchsten Respekt!


Es grüßt Sie Ihr

Michael Felde
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