"Sportpauschale" in Velbert: Änderung der Förderrichtlinien

Das Thema "Sportpauschale" wird in der Sitzung am Donnerstag behandelt. Beginn ist um 17 Uhr im Sportzentrum in Velbert.
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In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am kommenden Donnerstag wird erneut die "Sportpauschale" thematisiert.

Laut Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Neufassung der Förderrichtlinien über die Gewährung von Investitionszuschüssen für Baumaßnahmen oder Anschaffungen zugestimmt werden. So soll kein Rechtsanspruch auf Bezuschussung bestehen; zudem soll der Förderhöchstbetrag bei 5.000 Euro liegen - wobei er für Einzelmaßnahmen beantragt werden kann oder für mehrere Maßnahmen in einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren.

Zum Hintergrund: Die Stadt Velbert erhält vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) gemäß Gemeindfinanzierungsgesetz § 18 eine Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich. Diese „Sportpauschale“ berechnet sich nach der Wohnbevölkerung und wird der Stadt pauschal zugewiesen. Gemäß Ratsbeschluss vom November 2010 konnten bisher 20.000 Euro der gewährten Sportpauschale auf Antrag an die Sportvereine direkt vergeben werden.

Erhöhung: 30.000 statt 20.000 Euro

Jetzt soll es aber mehr Geld für die Vereine geben: Auf Antrag der CDU-Fraktion ist dieser Betrag in der Rats-Sitzung im November 2017 auf 30.000 festgesetzt worden. Und in diesem Zusammenhang war es erforderlich, die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen zu verändern.
Die Mittel der "Sportpauschale" sind einzusetzen für die Errichtung, die Sanierung und die Instandhaltung von gemeindlichen und vereinseigenen Sportanlagen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Zuschussfähig sind nur Maßnahmen, die unmittelbar einem sportlichen Zweck dienen und zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes notwendig sind.
Die von den Sportvereinen eingereichten Anträge werden auf der Grundlage der vom Sportausschuss beschlossenen Förderrichtlinien überprüft. Darin ist vorgesehen, dass der Zuschussbetrag maximal 80 Prozent der Kosten betragen darf und der Eigenanteil der Vereine bei mindestens 20 Prozent liegen muss. Über die Anträge entscheidet der Sportausschuss auf Vorschlag des Stadt-Sport-Bundes Velbert.

Termin:
-Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus kommt am Donnerstag, 22. Februar, um 17 Uhr im Sportzentrum Velbert (Am Sportzentrum 1) zu seiner Sitzung zusammen.
-In der öffentlichen Sitzung stellt sich die Velberter Sportgemeinschaft (VSG) dem Ausschuss vor. Weitere Themen sind ein Antrag der SSVg Velbert auf Erhöhung des Energiekostenzuschusses und die Sportstättennutzungsvereinbarungen.
-Interessierte Bürger sind zur Teilnahme an der öffentlichen Sitzung eingeladen. Die gesamte Tagesordnung einschließlich der veröffentlichten Beratungsvorlagen können wie gewohnt im Internet unter www.velbert.de eingesehen werden.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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