Illegale Lagerung im Fokus: Anlieferungsstopp an der Hansastraße

Der Eigentümer hat die Auflage, die Hackgutberge umzuverteilen und auf maximal fünf Meter Höhe zu reduzieren. Bislang reichen sie rund zehn Meter hoch. Foto: privat
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  • Der Eigentümer hat die Auflage, die Hackgutberge umzuverteilen und auf maximal fünf Meter Höhe zu reduzieren. Bislang reichen sie rund zehn Meter hoch. Foto: privat
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Auf dem Gelände des ehemaligen Feuerwerksbetriebs Keller an der Hansastraße herrscht im wahrsten Sinne des Wortes dicke Luft. Grund ist die bisher illegale Lagerung von Holzhackschnitzeln. Die Anlieferung wurde nun durch die Stadt gestoppt, da keine Genehmigung vorliegt.

Nächtliche Ruhestörungen durch laute LKWs, Gestank und verdreckte Straßen: Die Anwohner der Hansastraße beschwerten sich über das Geschehen rund um die Holzhackschnitzel.
Die Stadt Bochum reagierte und machte sich vor Ort selbst ein Bild. "Wir haben einen Anlieferungsstopp verhängt, da der neue Eigentümer keine Nutzungsgenehmigung hat", so Franz Großmann vom Bauordnungsamt. Neben der Klage über die unhaltbaren Zustände gilt die Sorge der Anwohner besonders der Gesundheitsgefahr. Auch hier kann Großmann beruhigen: "Das Gesundheitsamt hat eine Prüfung vorgenommen. Aktuell besteht keine Gefahr. Die Anwohner bleiben dennoch skeptisch, denn die Staubentwicklung und der Gestank sind enorm. Zudem kann, je nachdem, wie der Wind steht, kaum ein Fenster der angrenzenden Häuser geöffnet werden.
Franz Großmann kann die Sorge verstehen und begrüßt das Bürgerengagement: "Es ist wichtig, dass sich die Menschen beteiligen. Wir sind auf die Mithilfe der Bürger angewiesen und verfolgen ihre Hinweise. Es ist schon allerhand, in solchen Umfängen ohne Genehmigung zu verfahren. Wir haben einen sofortigen Anlieferungsstopp für die Holzhackschnitzel verhängt. Der Abtransport und die Schaffung von Rettungswegen, auch im Sinne der Mitarbeiter vor Ort, sind aber rechtens."
Aktuell ist ein Schreiben auf Nutzungsuntersagung an den Inhaber ergangen. "Der Eigentümer hat 14 Tage Zeit, entsprechend auf unser Schreiben zu reagieren. Er könnte einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen. Damit würde dann die Typisierung geändert werden. In welchem Umfang die Lagerung dann vor Ort erfolgen kann, müsste aber separat geprüft werden. Sollte der Eigentümer allerdings nicht auf das Nutzungsuntersagungsverfahren reagieren, so wäre, weit gedacht, eine Räumung die Konsequenz", so Großmann.
Eine sofortige und zufriedenstellende Lösung für die Anwohner bietet sich nur bedingt. So ist zwar die nächtliche Ruhe wieder gewährleistet, allerdings beklagen sich die Betroffenen darüber, dass im Moment so gut wie nichts passiert. Die Hackgutberge sind bislang ebenso hoch wie zuvor, lediglich eine geringe Menge wurde abgetragen.

Der Eigentümer hat die Auflage, die Hackgutberge umzuverteilen und auf maximal fünf Meter Höhe zu reduzieren. Bislang reichen sie rund zehn Meter hoch. Foto: privat
Franz Großmann begrüßt das Bürgerengagement und hat entsprechende Schritte gegen die rechtswidrige Nutzung eingeleitet. Foto: Baston
Autor:

Lauke Baston aus Wattenscheid

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