Ausgequalmt! Am 1. Mai tritt das verschärfte Antirauchergesetz in Kraft.

Das letzte Bier vor Mitternacht. . . | Foto: Lauke Baston
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Sieht sie so aus, die letzte Zigarette an der Theke, in der Nacht zum 1. Mai?
Punkt 24 Uhr endet in Eckkneipen die Ausnahme-Raucherlaubnis. Das verschärfte Antirauchergesetz ist seitdem in Kraft. Rauchende Gäste müssen nun draußen bleiben.

Nicht gerade begeistert - gelinde ausgedrückt - sind die Gastwirte, die „Eckkneipen“ betreiben . Bekanntlich fielen sie nach der Lockerung des ersten Antirauchergesetzes (2009) unter die Ausnahmeregelung.

„Wir haben damals unseren größten Raum als rauchfreien Speisesaal deklariert und ihn mit einer neuen Tür vom Schankraum abgetrennt. Damit sind wir einer Empfehlung des Gaststättenverbandes gefolgt. Die Investitionen haben uns rund 2000 Euro gekostet“, berichtet Gastwirt Bormann vom Alten Höntroper Brauhaus.
Als sich später zwei „Gäste“ beim Ordnungsamt über „Belästigungen“ durch Rauch im Schankraum beschwerten, musste Bormann einen extra Raucherraum einrichten. Die Investitionen waren für die Katz.
Wie er später herausfand, waren die Beschwerdeführer noch nie bei ihm zu Gast gewesen: „Das waren offenbar vorgeschoben Strohmänner. Wer wirklich dahinter steckte, weiß ich nicht.“
Seit dem 1. Mai müssen die Gäste, die Rauchlust verspüren, auf jeden Fall nach draußen gehen. Bormann hat für sie einen Schirm aufgestellt, um sie vor Regen zu schützen.
Auch Manuela Stephan, Inhaberin der Gaststätte Fuchsbau, ist nicht glücklich über die Gesetzesverschärfung: „Wir waren schon rauchfreie Gaststätte, weil wir auch Restaurantbetrieb haben. Aber auf der Kegelbahn im Untergeschoss durfte geraucht werden. Das ist jetzt natürlich vorbei.“

Nun müssen die rauchenden Kegler für jede Zigarette eine Treppe höher gehen und sich durch den Schankraum nach draußen begeben. Vor der Tür befindet sich ein kleiner Biergarten. Dort wurde eine Raucherecke mit einem Stehtisch eingerichtet.

„Wir müssen jetzt abwarten wie sich die weitere Entwicklung ergibt. Wir hoffen natürlich , dass sich keine unnötige Lärmbelästigung ergibt“, so Manuela Stephan.

Ob das verschärfte Antirauchergesetz strikt befolgt wird, wird natürlich vom Ordnungsamt der Stadt Bochum überwacht, jedoch: „Es werden keine zusätzlichen Kontrollen durchgeführt. Dafür fehlt der Stadt einfach das Personal“, erklärt Stadtpressesprecher Thomas Sprenger.

Zur Information: Wer in einer Gaststätte von den Kontrolleuren als rauchender Gast erwischt wird, zahlt in Wattenscheid und Bochum ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Der duldende Wirt wird mit 100 Euro zur Kasse gebeten. Im Wiederholungsfall wird es natürlich teurer.

Mehr zum Thema:
>>Bierchen ohne blauen Dunst
>>Knips DIch mit der letzten Kippe

Autor:

Wolf-Dedo Goldacker aus Wattenscheid

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