Wenn's um Leben oder Tod geht sind Erste Hilfe-Kenntnisse gefragt!

15. November 2014
10:00 Uhr
DRK-Zentrum, 44866 Bochum

Wie verhalte ich mit bei einem Verkehrsunfall? Also, wer anhält, macht es richtig. Denn: Hilfe zu leisten ist eine Pflicht – moralisch wie auch rechtlich. Deswegen sind Fahranfänger zur Teilnahme an einem Lehrgang für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM), Betriebshelfer, Übungsleiter und Trainer oder LKW-Führerscheinbewerber sind sogar verpflichtet, einen kompletten Erste-Hilfe-Lehrgang zu absolvieren.

Die Angst, etwas Falsches zu machen, begleitet die Menschen dauerhaft. Hält vielleicht den einen sogar davon ab, aktiv Hilfe zu leisten. Auch weil ihr Wissen oftmals veraltet ist, haben doch einige Menschen ihren Kurs vor 15 oder mehr Jahren absolviert. Wie oft sollten die Menschen ihr Wissen auffrischen?

„Der Gesetzgeber ist großzügig”, sagt Werner Rautenberg, Erste-Hilfe-Beauftragter beim örtlichen Roten Kreuz in Wattenscheid. Wer einmal in seinem Leben einen Lehrgang absolviert hat, darf weitere freiwillig besuchen, muss aber nicht. „Behörden und Betriebe, aber auch die Sportvereine sind verpflichtet, alle zwei Jahre den Kurs zu wiederholen”, erklärt der Rotkreuzler. Entsprechend gut würde sich das Personal dann auch auskennen.

Wiederholte Teilnahme am Lehrgang ist wichtig...manchmal auch lebensrettend!

Vielleicht wolle man den Autofahrern nicht noch mehr zumuten, meint er auf die Frage, warum die weitere Teilnahme freiwillig ist. „Alle zwei bis drei Jahre halte ich für sinnvoll”, sagt er. Der ehrenamtliche Ausbilder ist seit über 29 Jahren beim Deutschen Roten Kreuz. Entsprechend groß ist seine Routine bei der Lebensrettung. Routine und Ruhe nennt er auch als wichtige Kriterien für die Hilfe in Notfällen.

Seit der Einführung der Lehrgänge für Führerscheinbewerber in den 70er Jahren habe sich in der Lebensrettung viel verändert. So auch das Wissen, welches er an andere Menschen weitergibt. Die stabile Seitenlage sei vereinfacht worden. „Der Mund muss der tiefste Punkt des Körpers sein, damit der Verletzte nicht erstickt”, sagt Rautenberg. Arme und Beine stützen die Lage und verhindern das Zurückrollen auf den Rücken. Das zunehmende Gewicht der Menschen sei durchaus ein Problem. „Für ein junges Mädchen von 17 Jahren ist es mitunter sehr schwierig, einen schweren Mann in die Seitenlage zu bewegen”, erläutert der Rotkreuzler.

Auch die Kombination aus Mund-zu-Nase-Beatmung und Herz-Rhythmus-Massage habe sich geändert. Auf zwei Mal Beatmen, folgt 30 Mal die Massage. „Da sich manche Menschen nicht trauen, per Mund zu beatmen, gibt es mittlerweile auch die Vorgabe, notfalls auch nur noch per Massage zu helfen. Wobei eine Kombination aus Beatmung und Massage immer die beste Hilfe bleibt.” Auch der Zeitpunkt der Pulskontrolle sei geändert worden. Stattdessen sei immer zuerst die Atmung zu überprüfen und dann der lebensrettende Sauerstoff zuzuführen.

Bei einem Unfall gelte die Reihenfolge: Stelle sichern, Notlage erkennen, Notruf absetzen, lebensrettende Maßnahmen durchführen. Einen der größten Fehler sieht Werner Rautenberg in der fehlenden Eigensicherung. „Die Menschen laufen zum Verletzen, ohne die Unfallstelle richtig abzusichern”, sagt er. So könnten die Helfer leicht selber zum Opfer werden.

DRKler Werner Rautenberg selbst musste schon mehrere Male helfen. „Das ist aber schon länger her”, erzählt er von Hilfseinsätzen als ausgebildeter Rettungssanitäter. Auch bei einem Autounfall hat er Bewusstlosen geholfen und bedrohliche Blutungen gestillt. Und bei einem Notfall auf einer Landstraße sei ihm aufgefallen, dass die Menschen das Warndreieck erst zum Schluss aufgestellt haben. „Ein fataler Fehler, wenn der nachfahrende Verkehr in die ungesicherte Unfallstelle rast.”

Wochenend-Lehrgang beim DRK

Der nächste Lehrgang in den „Ersten Hilfe“ findet am Wochenende 15. / 16. November 2014 jeweils ab 10 Uhr im DRK-Zentrum an der Sommerdellenstraße 26 (Begegnungsstätte 1. Etage) statt und umfassen insgesamt 8 Doppelstunden á 90 Minuten. In diesem Lehrgang werden Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt und praktisch geübt.

Interessierte MitbürgerInnen, Führerscheinbewerber der Klassen A, B, C und D, sowie Übungsleiter, Trainer oder Betriebshelfer können sich hierzu gerne in der DRK-Kreisgeschäftsstelle an der Voedestraße 53 anmelden (Tel.: 0 23 27 – 8 70 17).

Autor:

Christian Lange aus Wattenscheid

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