Mehrgenerationenhäuser präsentieren sich im Landtag / Mehrgenerationenhäuser nicht mehr wegzudenken

Am letzten Donnerstag, den 25.6.15 haben alle 57 nordrheinwestfälischen Mehrgenerationenhäuser (MGH) Ihre Arbeit im Landtag NRW vorgestellt. Hier die Pressemitteilung und Fotos, auf denen die Vertreterinnen und Vertreter der MGHs und einige Landtagsabgeordnete zu sehen. In der ersten Reihe steht die Präsidentin des Landtags Carina Gödecke (4. von rechts - mit Haus in den Händen) und direkt rechts neben ihr steht die Geschäftsführerin des Mehrgenerationenhaus Wesel, Anne Oberdorfer, die sich auch als stellvertretende Vorsitzende für die Landesarbeitsgemeinschaft „MGHs in NRW“ engagiert.

NRW Mehrgenerationenhäuser im Landtag

Mehrgenerationenhäuser nicht mehr wegzudenken
Düsseldorf: Um auf die erfolgreiche Arbeit der 57 Mehrgenerationenhäuser in NRW aufmerksam zu machen, stellten über 70 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit in der vergangenen Woche im nordrheinwestfälischen Landtag vor. Ziel war es die Parlamentarier des Landtags über die wichtige Arbeit vor Ort in den Quartieren aufmerksam zu machen. An speziellen Thementischen wurden fünf Handlungsschwerpunkte der Mehrgenerationenhäuser vorgestellt. Hierzu gehörten „Alter und Pflege“, „Bürgerschaftliches Engagement“, „Bildungs-, Integrations- und Flüchtlingsarbeit“, „Quartiersmanagement“ und „Generationen- übergreifende Angebote“. Des Weiteren wurde gezeigt, wie sich nachhaltige Vernetzungsstrukturen vor Ort entwickelt und zu einer Stärkung des bürger-schaftlichen Engagements und der Teilhabe geführt haben.
Im Rahmen eines Rundgangs mit der Präsidentin des Landtags, Carina Gödecke, konnten Friederike Müller, Sevinc Yildirim und Ralf Hoffmann als Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der nordrheinwestfälischen Mehrgenerationenhäuser, die inhaltliche Arbeit der Häuser und die Besonderheiten näher erläutern.
In einem Gespräch mit Martina Hoffmann-Badache, Staatssekretärin im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen machte die Landesarbeitsgemeinschaft auf die fehlende Co-Finanzierung durch das Land aufmerksam. Wenn der Bund nach der Phase der Modellförderung die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser Ende 2016 in eine Verstetigung überführe, müssten neue Wege einer gemeinschaftlichen Finanzierung zwischen Bund, Land und Kommunen gesucht werden, um diese Häuser dauerhaft finanziell abzusichern.
"Diese Einrichtungen, die von der Kinderbetreuung bis zu sozialen Diensten für Ältere arbeiten, haben sich in vielen Gemeinden und Stadtteilen etabliert und bewährt", sagte hierzu der Vorsitzende des Integrationsausschusses und Sprecher für Alter, Pflege und Gesundheit, Arif Ünal von Bündnis 90/Die Grünen, im Landtag NRW.
Mehrgenerationenhäuser organisieren mit ihren vielfältigen Angeboten das Miteinander im Stadtteil, leisten Unterstützungs- und Bildungsarbeit für alle Generationen und Kulturen. So leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Integration und können flexibel auf Wünsche und Bedarfe im Stadtteil reagieren. Dies zeigt sich
aktuell auch in dem großen Engagement der MGHs für neu ankommende Flüchtlinge. Bürgerschaftliches Engagement wird in den Häusern groß geschrieben, denn sechzig Prozent der Angebote in MGHs werden von Ehrenamtlichen und Freiwilligen aller Generationen geleistet. Mehrgenerationenhäuer sind somit ein starker Motor in der Entwicklung altersgerechter Wohnquartiere und die Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, und das sowohl in den Kommunen, als auch im ländlichen Raum. Hier können sich alle Bürger und Bürgerinnen einbringen, sich aktiv ins Stadtteilgeschehen einmischen und etwas füreinander und miteinander tun.
Die Ausrichtung der einzelnen Häuser ist dabei höchst individuell und reagiert auf den konkreten Bedarf vor Ort. Dementsprechend haben sich einzelne Häuser auf bestimmte Themen und regionale Aspekte spezialisiert.
Nach dem Auslaufen der Modellfinanzierung bedarf es auch in der Zukunft einer verlässlichen öffentlichen Basisfinanzierung. Ein Vorgehen, bei dem die kommunalen Gebietskörperschaften für die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser allein in die Pflicht genommen werden, verbietet sich allein schon wegen der Haushaltslage der Kreise, Städte und Gemeinden. Für die Zukunft muss daher ein verlässliches Konzept zur zukünftigen Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser zwischen Bund, Land, Kommunen und den Trägern der Einrichtungen gemeinsam erarbeitet und so zeitig umgesetzt werden, dass die Einrichtungen auf Grundlage einer sicheren finanziellen Basis außerhalb einer Projektfinanzierung, die erfolgreiche Arbeit kontinuierlich fortsetzten können.

Autor:

Ute Zuckermann aus Wesel

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