Stadt Wesel sucht eine neue Schiedsperson für die westlichen Ortsteile

Für den Schiedsamtsbezirk Wesel V ist kurzfristig das Ehrenamt einer Schiedsperson zu besetzen.

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden - unter Aufsicht des Amtsgerichtes - in strafrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) sowie nachbarschaftlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Grenzstreitigkeiten) tätig. Sie entscheiden nicht wie ein Richter, sondern haben die Aufgabe zwischen den sich streitenden Parteien zu schlichten.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren; Wiederwahl ist möglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Bezirk in Wesel ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sein.

Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerbungen können bis zum 12. August beim Rechtsservice der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, schriftlich eingereicht werden.
Der Schiedsamtsbezirk Wesel V umgrenzt folgendes Gebiet: Büderich, Ginderich, Werrich, Perrich.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.