Entwarnung, aber: Aufstalllungspflicht für Geflügel im Kreis Wesel bleibt vorerst bestehen!

Sie müssen (noch) drin bleiben! | Foto: Pixabay

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom Freitag den Kreisen und kreisfreien Städten zugestanden, die bisher landesweit geltende Aufstallpflicht für gehaltenes Geflügel zu lockern.

Davon können Städte und Gemeinden profitieren, in denen die Geflügeldichte unter 300 Tiere pro Quadratkilometer liegt. Betrifft das nur einzelne Städte oder Gemeinden in einem Kreis, ist zu prüfen, ob die Aufstallung beibehalten werden muss.

Eine relativ geringe Geflügeldichte haben im Kreis Wesel Dinslaken, Hünxe, Moers, Rheinberg, Voerde und Xanten. Bis auf Moers liegen jedoch alle im ausgewiesenen Wildvogelrastgebiet Unterer Niederrhein, in dem ein besonderes Risiko für den Ausbruch der Geflügelpest besteht. Das zeigen die drei Wildvogelfälle in Xanten und Wesel sowie die beiden Hausgeflügelfälle in Rees und Hamminkeln. Nach den Ermittlungen der zuständigen Experten muss von einer Einschleppung aus der Wildvogelpopulation ausgegangen werden. Derzeit gibt es im Kreis Wesel noch ein großflächiges Beobachtungsgebiet um diese Fälle, das auch bei günstigem Verlauf noch etwa zwei Wochen bestehen wird.

Die bekannten Influenzafälle bei den verschiedensten Wildvögeln in Deutschland und mehreren anderen Staaten in Europa sind sicher nur ein Teil der tatsächlich infizierten Vögel, da nur ein Teil der verendeten Tiere gefunden und untersucht wird.

Im gesamten Kreis Wesel bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen. Treten keine neuen Fälle auf und kann das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden, geht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung davon aus, Ende Februar in einigen der kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Haltung im Freien wieder zu erlauben.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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